Kann der Betriebsrat von sich aus die Einführung eines IT-Systems verlangen?
Das LAG Hamm hat ein Initiativrecht des Betriebsrats bei § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bejaht
23.03.2022 17 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Hat der Betriebsrat bei der Einführung von technischen Einrichtungen ein Initiativrecht im Rahmen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG? Das LAG Hamm hat diese Frage bejaht, das LAG München hält ein Initiativrecht nicht für vornherein ausgeschlossen. Darum geht es in dieser Episode.
Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einführung und Anwendung von technischen Einrichtung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG ist mittlerweile fester Bestandteil der Betriebsratsarbeit. Im Zuge der Digitalisierung haben Betriebsräte es immer wieder mit neuen IT-Systemen zu tun, die Arbeitgeber einführen möchten.
Doch kann der Betriebsrat auch von sich aus die Einführung von IT-Systemen fordern? Lange Zeit schien die Rechtslage klar: Der Betriebsrat hatte kein Initiativrecht, das hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1989 entschieden.
Doch zuletzt kam Bewegung bei dieser Frage auf. Sowohl das LAG Hamm als auch das LAG München haben sich bei der Frage eines Initiativrechts anders positioniert.
Darum geht es in dieser Episode, in der Dir die Entscheidungen im Einzelnen vorgestellt werden.
Doch kann der Betriebsrat auch von sich aus die Einführung von IT-Systemen fordern? Lange Zeit schien die Rechtslage klar: Der Betriebsrat hatte kein Initiativrecht, das hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 1989 entschieden.
Doch zuletzt kam Bewegung bei dieser Frage auf. Sowohl das LAG Hamm als auch das LAG München haben sich bei der Frage eines Initiativrechts anders positioniert.
Darum geht es in dieser Episode, in der Dir die Entscheidungen im Einzelnen vorgestellt werden.
Ich wünsche Dir viel Spaß dabei.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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