Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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Kein Initiativrecht bei elektronischer Arbeitszeiterfassung - Das folgt für die Arbeit von Betriebsräten

Das ist meine Sichtweise auf die Entscheidung des BAG zum Initiativrecht von Betriebsräten bei der Arbeitszeiterfassung

21.09.2022 20 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Das Bundesarbeitsgericht hat ein Initiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer (elektronischen) Arbeitszeiterfassung abgelehnt. Doch was folgt daraus nun konkret für die Arbeit von Betriebsräten? Darum geht es in dieser Folge.

Arbeitsrechtler und Betriebsräte haben die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zum Initiativrecht des Betriebsrats bei der Einführung einer elektronischen Arbeitszeiterfassung sehnsüchtig erwartet. Nicht unbedingt überraschend kam dann die Ablehnung eines Initiativrechts nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Gleichzeitig sorgte die Begründung des Bundesarbeitsgericht für großes Erstaunen.

Denn das Bundesarbeitsgericht hat ein Initiativrecht bereits deshalb abgelehnt, weil eine gesetzliche Regelung zur Verpflichtung von Arbeitgebern, die Arbeitszeit der Mitarbeiter zu erfassen, bereits besteht.

Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Hat der Betriebsrat bei der Arbeitszeiterfassung ein Gestaltungsrecht? Warum durfte er - als Ausgestaltung der Arbeitszeiterfassung - keine elektronische Arbeitszeiterfassung gemäß seiner Mitbestimmungsrechte nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 und 7 BetrVG einfordern?

Auf diese Fragen gehe ich in dieser Folge ein und teile mit, welche Konsequenzen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für die Arbeit von Betriebsräten hat.

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht



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