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Raphael Lugowski
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Kein Sonderkündigungsschutz von Wahlinitiatoren in der Probezeit? (LArbG München)

Das LAG München vertritt bei dieser Frage einen klaren Standpunkt

27.09.2025 17 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Können Wahlinitiatoren sich auf einen Sonderkündigungsschutz berufen, auch wenn sie sich noch in der Probezeit befinden? Damit musste sich zuletzt das Landesarbeitsgericht München befassen.

Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde der zeitliche Schutz der Gründung von Betriebsräten auf Wahlintiatoren erweitert. Vorbereitungshandlungen können ausreichen, um einen Sonderkündigungsschutz zu begründen.

Doch gilt das auch dann, wenn der Arbeitnehmer erst seit kurzer Zeit dabei ist und er deswegen keinen allgemeinen Kündigungsschutz gemäß dem Kündigungsschutzgesetz hat?

Das ist eine interessante Frage, mit der sich zuletzt das Landesarbeitsgericht München auseinanderesetzen musste.

Die Entscheidung stellen wir Dir im Detail vor. Heute wieder dabei: Hamza Gülbas.

Wir wünschen Dir viel Spaß!

Viele Grüße
Raphael Lugowski
Hamza Gülbas

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