Keine Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT? Neue Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg
Das Arbeitsgericht Hamburg hat Mitbestimmungsrechte bei ChatGPT jüngst verneint - ist die Entscheidung repräsentativ?
24.02.2024 14 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Unterliegt die Nutzung von ChatGPT der Mitbestimmung des Betriebsrats? Dies könnte angesichts der jüngsten Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg zweifelhaft sein. In dieser Folge zeige ich Dir auf, weshalb diese Entscheidung für die Beurteilung der Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT gerade nicht repräsentativ ist.
Ob und inwieweit der Einsatz von ChatGPT der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt, wird unter Juristen bisweilen kontrovers diskutiert. Nun gibt es eine Entscheidung zur Mitbestimmung bei ChatGPT.
Das Arbeitsgericht Hamburg musste sich mit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT im Rahmen eines Beschlussverfahrens - einstweiliges Verfügungsverfahren - auseinandersetzen.
Wie das Gericht entschieden hat und ob diese Entscheidung tatsächlich "repräsentativen Charakter" hat, das verrate ich Dir in dieser Folge. Ich gehe außerdem darauf ein, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von ChatGPT mitbestimmungspflichtig sein kann.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche 15 Minuten.
Das Arbeitsgericht Hamburg musste sich mit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei ChatGPT im Rahmen eines Beschlussverfahrens - einstweiliges Verfügungsverfahren - auseinandersetzen.
Wie das Gericht entschieden hat und ob diese Entscheidung tatsächlich "repräsentativen Charakter" hat, das verrate ich Dir in dieser Folge. Ich gehe außerdem darauf ein, unter welchen Voraussetzungen der Einsatz von ChatGPT mitbestimmungspflichtig sein kann.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche 15 Minuten.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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