Längere Wegezeiten wg. Parkplatzänderung mitbestimmungspflichtig? (ArbG / LAG Köln)
Das Arbeitsgericht Köln und LAG Köln vertreten unterschiedliche Ansichten über die Mitbestimmungspflichtigkeit von Wegezeiten
16.08.2025 14 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Wenn sich die Wegezeiten zur Arbeitsstätte aufgrund einer arbeitgeberseitigen Parkplatzänderungen erheblich ändern, greift dann die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG? Darum ging es in einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln und Landesarbeitsgericht Köln.
Die rechtliche Beurteilung von Wegezeiten im Arbeitsrecht ist immer wieder knifflig. Auch mitbestimmungsrechtlich ist die Einordnung nicht einfach, wie nun ein Fall zeigt, der sich beim Arbeitsgericht Köln und Landesarbeitsgericht Köln abspielte.
Im konkreten Fall sah sich der Arbeitgeber gezwungen, den für Arbeitnehmer angemieteten Parkplatz örtlich zu verlegen. Das hatte erheblich längere Wegezeiten zur eigentlichen Arbeitsstätte zur Folge.
Die Frage ist: Greift hier die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG? Darum geht es in dieser Episode.
Viel Spaß dabei!
Im konkreten Fall sah sich der Arbeitgeber gezwungen, den für Arbeitnehmer angemieteten Parkplatz örtlich zu verlegen. Das hatte erheblich längere Wegezeiten zur eigentlichen Arbeitsstätte zur Folge.
Die Frage ist: Greift hier die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG? Darum geht es in dieser Episode.
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Viele Grüße
Raphael Lugowski
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