Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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LAG Köln: Neues zu der Frage, ob Laptop und Beamer für die BR-Arbeit erforderlich sind

Hier kommt eine neue Entscheidung des LAG Köln, die die Rechte des Betriebsrats hinsichtlich IT-Mittel stärkt

21.01.2023 19 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Es gibt eine neuere Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln zu der Frage, welche IT-Mittel für den Betriebsrat erforderlich sind. Kann der Betriebsrat mit Erfolg einen Laptop und einen Beamer beanspruchen? Das beantworte ich Dir anhand der Entscheidung des LAG Köln.

Immer wieder kommt es zum Streit der Betriebsparteien über die Erforderlichkeit von bestimmten IT-Mitteln für den Betriebsrat. Dass der Betriebsrat IT-Mittel für seine Arbeit benötigt, steht heutzutage außer Frage. Doch welche IT-Mittel kann der Betriebsrat konkret beanspruchen?

Streitigkeiten ergeben sich ab und zu im Hinblick auf Laptop, Tablet und Smartphone. Sind diese IT-Mittel nun erforderlich - oder eben nicht?

Das Landesarbeitsgerichts Köln hatte in einem jüngeren Fall darüber zu entscheiden, ob der Betriebsrat einen Anspruch gegen den Arbeitgeber darauf hat, dass der Arbeitgeber dem Gremium einen Laptop und einen Beamer verschafft.

Die Entscheidung des LAG Köln, die für Betriebsräte grundsätzlich günstig ist, stelle ich Dir in dieser Folge vor. Und ich zeige Dir anhand der Entscheidung auch, welchen Fehler Betriebsräte im Arbeitsgerichtsprozess auf jeden Fall nicht begehen sollten.

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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