Mitarbeiterbefragung des Betriebsrats per Fragebogen - Zustimmung des Arbeitgebers notwendig?
Das Sächsische LAG hat entschieden, ob der Betriebsrat bei Mitarbeiterbefragungen die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt
19.02.2023 18 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Benötigt der Betriebsrat für Mitarbeiterbefragungen per Fragebogen die Zustimmung des Arbeitgebers? So sah es jedenfalls ein Arbeitgeber, der den Fall bis zum Sächsischen Landesarbeitsgericht verfolgt hat. In dieser Folge zeige ich Dir, wie der Fall ausgegangen ist - und was der Betriebsrat daraus für seine Arbeit ableiten kann.
Dass der Arbeitgeber bei bestimmten Themen die Zustimmung des Betriebsrats benötigt, ist kein Geheimnis. Ohne Konsens mit dem Betriebsrat kann der Arbeitgeber in zahlreichen Bereichen Entscheidungen nicht eigenmächtig umsetzen. Er ist hier in seiner Entscheidungsmacht gebunden.
Doch wie ist es umgekehrt: Gibt es Konstellationen, in denen der Betriebsrat bei seiner Arbeit die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt? Unternehmen eines Gemeinschaftsbetrieb sahen das zumindest so - und haben einen Fall bis vor das Sächsische Landesarbeitsgericht gebracht.
Im konkreten Fall ging es um eine Mitarbeiterbefragung durch den Betriebsrat. Das Gremium hat für die Befragung auf einen Fragebogen zurückgegriffen, mit dem er unter anderem auch Missstände aufdecken wollte. Das hat dem Arbeitgeber - na klar - nicht gefallen und er hat dieses Vorgehen abgelehnt. Ansonsten wird ja kein Fall daraus.
In dieser Folge freue ich mich, Dir die Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgericht vorstellen zu dürfen. Und ich gehe auch darauf ein, welche rechtlichen Grenzen Mitarbeiterbefragungen durch den Betriebsrat haben.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche 20 Minuten.
Doch wie ist es umgekehrt: Gibt es Konstellationen, in denen der Betriebsrat bei seiner Arbeit die Zustimmung des Arbeitgebers benötigt? Unternehmen eines Gemeinschaftsbetrieb sahen das zumindest so - und haben einen Fall bis vor das Sächsische Landesarbeitsgericht gebracht.
Im konkreten Fall ging es um eine Mitarbeiterbefragung durch den Betriebsrat. Das Gremium hat für die Befragung auf einen Fragebogen zurückgegriffen, mit dem er unter anderem auch Missstände aufdecken wollte. Das hat dem Arbeitgeber - na klar - nicht gefallen und er hat dieses Vorgehen abgelehnt. Ansonsten wird ja kein Fall daraus.
In dieser Folge freue ich mich, Dir die Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgericht vorstellen zu dürfen. Und ich gehe auch darauf ein, welche rechtlichen Grenzen Mitarbeiterbefragungen durch den Betriebsrat haben.
Ich wünsche Dir erkenntnisreiche 20 Minuten.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei
Alsterufer 33, 20354 Hamburg
Tel.: 040 533 089 520
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de