Mitbestimmung Betriebsrat bei agiler Arbeit mit Scrum? Das sagt das Arbeitsgericht Bonn dazu
Das Arbeitsgericht Bonn hatte darüber zu entscheiden, ob agile Arbeit mit der Scrum-Methode mitbestimmungspflichtig ist
05.02.2023 17 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Agile Arbeitsmethoden bahnen sich immer stärker in den Weg in die Arbeitswirklichkeit von Arbeitnehmern. Doch wie schaut es mit der Mitbestimmung des Betriebsrats bei agiler Arbeit aus? Darüber hatte zuletzt das Arbeitsgericht Bonn hinsichtlich der Scrum-Methode zu entscheiden.
Eine agile Struktur ist das Ziel vieler Unternehmen. Deshalb werden zunehmend agile Arbeitsmethoden eingeführt, wobei die digitale Transformation hier als Katalysator fungiert. Doch was ist mit der Mitbestimmung des Betriebsrat bei agiler Arbeit?
In dieser Folge zeige ich Dir anhand einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn auf, auf welche Mitbestimmungsrechte sich der Betriebsrat im Fall von agiler Arbeit berufen kann. In der Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn ging es konkret um die Scrum-Methode, die im Betrieb zum Einsatz kam.
In dieser Folge kläre ich folgende Punkte:
In dieser Folge zeige ich Dir anhand einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn auf, auf welche Mitbestimmungsrechte sich der Betriebsrat im Fall von agiler Arbeit berufen kann. In der Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn ging es konkret um die Scrum-Methode, die im Betrieb zum Einsatz kam.
In dieser Folge kläre ich folgende Punkte:
- Was ist eigentlich agile Arbeit?
- Welche Vorteile versprechen sich Unternehmen von agiler Arbeit?
- Auf welche Mitbestimmungsrechte kann sich der Betriebsrat berufen?
- Liegt bei agiler Arbeit "Gruppenarbeit" im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 13 BetrVG vor?
- Ist die Einführung/Anwendung der Scrum-Methode mitbestimmungspflichtig?
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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