Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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Mitbestimmung Microsoft 365 - Hätte eine Einigungsstelle überhaupt Spruchkompetenz?

Die Spruchkompetenz könnte bei IT-Systemen wie Microsoft 365 fehlen oder eingeschränkt sein

11.03.2023 23 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Wenn es zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat bei der Einführung von Microsoft 365 keine Einigung gibt, ist häufig die Einigungsstelle eine zwingende Folge. Sie entscheidet dann verbindlich durch Spruch über die Einführung - oder doch nicht? Die Spruchkompetenz der Einigungsstelle könnte bei Microsoft 365 eingeschränkt sein.

In Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung des Betriebsrats benötigt der Arbeitgeber die Zustimmung des Betriebsrats. Naja, nicht ganz. Wenn es keine Einigung gibt, dann hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Einigungsstelle anzurufen. Diese entscheidet dann verbindlich über die betrieblichen Regelung durch Spruch.

Das gilt im Grundsatz auch für das IT-System Microsoft 365. Die Mitbestimmung des Betriebsrats folgt hier nicht zuletzt aus § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Andererseits ist Microsoft 365 kein IT-System wie jedes andere. Und weil das System so einige Besonderheiten hat, kann es zweifelhaft sein, ob die Einigungsstelle hinsichtlich Microsoft 365 überhaupt Spruchkompetenz hat.

In dieser Folge stelle ich Dir die Punkte vor, die aus Sicht der Einigungsstelle bei Microsoft 365 problematisch sind - abseits der datenschutzrechtlichen Problematik. Für Arbeitgeber tun sich hier erhebliche Probleme auf. Wenn der Betriebsrat nicht mitspielt, könnten Arbeitgeber Microsoft 365 womöglich nie wirksam einführen?...

Ich wünsche Dir viel Spaß mit dieser Folge!

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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