Mitbestimmung nach HinSchG - Arbeitsgericht Zwickau bejaht Mitbestimmung
Das Arbeitsgericht Zwickau hat sich erfreulich klar zur Mitbestimmung des Betriebsrats beim HinSchG positioniert
14.06.2025 13 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Das Bestehen und die Reichweite der Mitbestimmung des Betriebsrats beim Hinweisgeberschutzgesetz wurde bisher immer kontrovers diskutiert. Nun hat sich das Arbeitsgericht Zwickau hierzu positioniert - eine "Muss-ich-kennen"-Entscheidung für Betriebsräte!
Zwei Juristen, drei Meinungen - so lässt sich etwa auch der juristische Diskus im Zusammenhang mit dem Hinweisgeberschutzgesetz zusammenfassen. Hat der Betriebsrat volle, teilweise oder keine Mitbestimmungsrechte?
Für uns als Betriebsratsanwälte ist die Rechtslage relativ klar. Doch es ist immer hilfreich, wenn ein Arbeitsgericht die eigene Rechtsauffassung bestätigt. So geschehen durch das Arbeitsgericht Zwickau.
In dieser Folge stellen wir Dir die Entscheidung vor - eine "Muss-ich-kennen"-Entscheidung für Betriebsräte.
Wir wünschen Dir erkenntnisreiche 13 Minuten.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
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www.smart-arbeitsrecht.de
Für uns als Betriebsratsanwälte ist die Rechtslage relativ klar. Doch es ist immer hilfreich, wenn ein Arbeitsgericht die eigene Rechtsauffassung bestätigt. So geschehen durch das Arbeitsgericht Zwickau.
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