Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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Neue IT-Systeme mit und ohne KI - Betriebsänderung nach § 111 BetrVG?

Zwei Gerichtsentscheidungen zeigen, wann die Einführung von IT- und KI-Systemen eine sozialplanpflichtige Betriebsänderung auslöst - und wann nicht.

11.04.2026 18 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Nicht jede neue Software im Betrieb ist automatisch eine Betriebsänderung, auch wenn KI zum Einsatz kommt. Doch wann ist das der Fall? Zwei Entscheidungen des Arbeitsgerichts Leipzig und des Landesarbeitsgerichts Köln zeigen die Grenzlinie auf - mit erheblichen Konsequenzen für Betriebsräte.

Die Einführung neuer IT- und KI-Systeme gehört mittlerweile zum Alltag in vielen Betrieben. Für Betriebsräte stellt sich dabei regelmäßig eine zentrale Frage: Handelt es sich um eine Betriebsänderung nach § 111 BetrVG, die einen Interessenausgleich und Sozialplan erfordert? Arbeitgeber verneinen das reflexartig. Aber so einfach ist es nicht.

In dieser Folge analysiert Raphael Lugowski zwei Gerichtsentscheidungen, die zusammen ein differenziertes Bild ergeben. Im Zusammenspiel geben die Entscheidungen Betriebsräten einen wertvollen Anhaltspunkt, wann IT- oder KI-Systeme eine mitbestimmungspflichtige Betriebsänderung darstellen können.

Kapitel:
00:00 – Einführung und Fragestellung
02:30 – Sachverhalt ArbG Leipzig: KI-Sprachsoftware im Schreibdienst
06:15 – Entscheidung des ArbG Leipzig: Grundlegend neue Arbeitsmethode
09:00 – Keine Schwellenwerte bei § 111 S. 3 Nr. 5 BetrVG
10:30 – Sachverhalt LAG Köln: Software-Upgrade als Betriebsänderung?
12:30 – Entscheidung des LAG Köln: Kein grundlegender Eingriff
14:00 – Fazit: Qualitative Betrachtung statt Automatismus

Verweise:
ArbG Leipzig, Beschluss v. 05.12.2024 – 5 BV 61/24
LAG Köln, Beschluss v. 13.12.2018 – 7 TaBVGa 5/18

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