Neue IT-Systeme potenziell eine Betriebsänderung - abwegiger Gedanke? Keineswegs!
Die IT-Mitbestimmung sollte ganzheitlich verstanden werden - IT-Systeme können auch eine Betriebsänderung sein
05.11.2022 13 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Wenn der Arbeitgeber neue IT-Systeme einführen, denken Betriebsräte häufig reflexartig an die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Dabei können sich die Arbeitsbedingungen und Arbeitsprozesse für die Beschäftigten stark verändern. So könnte die Einführung von IT-Systemen sogar eine Betriebsänderung darstellen - darum geht es in dieser Folge.
Wenn der Arbeitgeber mal wieder ein neues IT-System im Betrieb einführen möchte - woran denkst Du dann als erstes? Wahrscheinlich schießt Dir die Mitbestimmung des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG direkt in den Kopf.
Keine Sorge, bei mir als Anwalt für Betriebsräte ist es nicht anders. Auch ich denke natürlich zunächst an die starken Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei technischen Einrichtungen. Und gleichzeitig habe ich mir angewöhnt, die Einführung von neuen IT-Systemen auch unter einem anderen Blickwinkel zu prüfen.
Ich schaue mir an, inwieweit neue IT-Systeme die Arbeitsplätze, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsabläufe verändern. Und stelle mir dann folgende Frage:
Ist die Einführung des IT-Systems im konkreten Fall womöglich eine Betriebsänderung?
Neue IT-Systeme bzw. die Einführung von zahlreichen IT-Systemen im Bündel haben das Potenzial, die Arbeitswirklichkeit von Beschäftigten zu verändern. Deshalb ist diese Frage meiner Meinung nach keineswegs abwegig.
In dieser Folge spreche ich über dieses interessante Thema. Ich wünsche Dir viel Spaß dabei.
Keine Sorge, bei mir als Anwalt für Betriebsräte ist es nicht anders. Auch ich denke natürlich zunächst an die starken Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei technischen Einrichtungen. Und gleichzeitig habe ich mir angewöhnt, die Einführung von neuen IT-Systemen auch unter einem anderen Blickwinkel zu prüfen.
Ich schaue mir an, inwieweit neue IT-Systeme die Arbeitsplätze, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsabläufe verändern. Und stelle mir dann folgende Frage:
Ist die Einführung des IT-Systems im konkreten Fall womöglich eine Betriebsänderung?
Neue IT-Systeme bzw. die Einführung von zahlreichen IT-Systemen im Bündel haben das Potenzial, die Arbeitswirklichkeit von Beschäftigten zu verändern. Deshalb ist diese Frage meiner Meinung nach keineswegs abwegig.
In dieser Folge spreche ich über dieses interessante Thema. Ich wünsche Dir viel Spaß dabei.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Kontakt
Betriebsrat Kanzlei
Alsterufer 33, 20354 Hamburg
Tel.: 040 533 089 520
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Webseite
www.betriebsrat-kanzlei.de