Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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Nutzung von LinkedIn, Instagram, YouTube etc. durch den Betriebsrat - Darauf ist rechtlich zu achten

Die Nutzung von Social-Media-Diensten durch den Betriebsrat ist rechtlich nicht unproblematisch

04.12.2022 22 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Immer mehr Betriebsräte nutzen Social Media - LinkedIn, Instagram, YouTube etc -, um die Öffentlichkeit über betriebliche Vorgänge zu informieren bzw. sich zu gewissen Themen zu positionieren. Doch lässt das sich das mit dem Betriebsverfassungsgesetz vereinbaren? Diese Folge soll Dir einen ersten kurzen Überblick geben.

Gehört Dein Gremium auch zu den Betriebsräten, die bereits auf LinkedIn, Instagram oder YouTube aktiv sind? Ich bin insbesondere auf LinkedIn sehr aktiv und stelle fest: Immer mehr Betriebsräte nutzen Social Media, um über betriebliche Angelegenheiten zu informieren. Oder zu gewissen Themen Stellung zu nehmen.

Doch wie steht eigentlich das Betriebsverfassungsgesetz dazu? Ist es rechtlich zulässig, dass der Betriebsrat sich an ein Publikum wendet, das weit über die Betriebsöffentlichkeit hinausgeht?

Das sind wichtige Fragen, die vor der Nutzung von Social Media durch den Betriebsrat beantwortet werden müssen. Insbesondere müssen die rechtlichen Grenzen nach dem Betriebsverfassungsgesetz definiert werden. Spannende Fragen in diesem Zusammenhang:
  • Welche Äußerungen darf der Betriebsrat tätigen und welche nicht?
  • Kann der Betriebsrat sich zu allgemeinpolitischen Themen äußern?
  • Bestehen Geheimnispflichten?
  • Können Konflikte mit dem Arbeitgeber auch öffentlich ausgetragen werden?
  • Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber öffentlich auf den Social-Media-Kanälen "an den Pranger" stellen?
Das sind die wichtigen Themen, die bei der Nutzung von Social Media durch den Betriebsrat beantwortet werden müssen. In dieser Folge möchte ich Dir meine vorläufige Einschätzung hierzu an die Hand geben.

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht


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