Referentenentwurf Arbeitszeiterfassung - Wesentliche Eckpunkte und Gestaltungsspielräume für Betriebsräte
Das Bundesarbeitsministerium hat einen Referentenentwurf zur Arbeitszeiterfassung veröffentlicht, in dem auch Gestaltungsspielräume für Betriebsräte enthalten sind
23.04.2023 17 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Endlich ist er da: Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Arbeitszeiterfassung! Welche wesentlichen Inhalte sind dort geregelt? Welche Gestaltungsspielräume gibt es für Betriebsräte? In dieser Folge bringe ich Dich up-to-date.
Das Thema Arbeitszeiterfassung begleitet Arbeitgeber und Betriebsräte nun schon eine ganze Weile. Angefangen mit der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, hat das Bundesarbeitsgericht dann im Jahr 2022 sogar die unmittelbare Verpflichtung von Arbeitgebern gesehen, die Arbeitszeit bereits heute zu erfassen. Hintergrund: Der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern.
Auf politischer Ebene gibt es schon relativ lange die Zusage, sich dieser Thematik anzunehmen. Und nun ist er endlich da: Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Arbeitszeiterfassung!
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung sind auch dringend erforderlich. Denn bis auf die vom Bundesarbeitsgericht statuierte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist vieles im Unklaren:
Auf politischer Ebene gibt es schon relativ lange die Zusage, sich dieser Thematik anzunehmen. Und nun ist er endlich da: Der Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Arbeitszeiterfassung!
Gesetzliche Regelungen zur Arbeitszeiterfassung sind auch dringend erforderlich. Denn bis auf die vom Bundesarbeitsgericht statuierte Pflicht zur Arbeitszeiterfassung ist vieles im Unklaren:
- Wer soll die Arbeitszeit erfassen?
- Wie kann die Arbeitszeit erfasst werden?
- Betrifft die Arbeitszeiterfassung auch leitende Angestellte?
- Welche Gestaltungsspielräume bestehen hier für Tarifvertragsparteien und Betriebsparteien?
Auf alle diese Fragen geht der neue Referentenentwurf ein. In dieser Folge zeige ich Dir die wesentlichen Regelungen des Referentenentwurfs (nach Maßgabe der Gesetzesbegründung), die Gestaltungsmöglichkeiten von Betriebsräten und bringe Dich auf den neusten Stand.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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