Referentenentwurf Arbeitszeiterfassung - Wo genau könnten Betriebsräte hier noch mitgestalten? (reden wir Tacheles)
Lässt der Referentenentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung den Betriebsparteien Gestaltungsspielräume?
29.04.2023 23 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Schränkt der Referentenentwurf des BMAS zur Arbeitszeitaufzeichnung die Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats weitgehend ein? Auf den ersten Blick könnte man meinen: ja! Doch bei genauerem Hinsehen ergeben sich durchaus Gestaltungsspielräume - basierend auf den klassischen Mitbestimmungsrechten.
Der Referentenentwurf des BMAS zur Arbeitszeiterfassung legt auf den ersten Blick nahe, dass die Beteiligung und Mitbestimmung des Betriebsrats deutlich eingeschränkt wird. Denn im Entwurf ist konkret und genau genannt, welche "abweichenden Regelungen" die Betriebsparteien treffen können.
Doch ist diese Sichtweise rechtlich wirklich zutreffend? Nach näherer Überlegung hatte ich Zweifel und bin daher in die juristische Prüfung eingestiegen.
Ich bin der Meinung, dass der Referentenentwurf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gerade nicht ausschließen will. Deshalb ist es erforderlich, dass wir für jede Regelung im Referentenentwurf einmal prüfen:
(1) Hat der Arbeitgeber Entscheidungsspielräume?
(2) Steht dem Betriebsrat ein korrespondierendes Mitbestimmungsrecht zur Seite?
Die juristische Prüfung habe ich für Dich vorgenommen. Ich wünsche Dir viel Freude mit dieser Episode.
Doch ist diese Sichtweise rechtlich wirklich zutreffend? Nach näherer Überlegung hatte ich Zweifel und bin daher in die juristische Prüfung eingestiegen.
Ich bin der Meinung, dass der Referentenentwurf Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats gerade nicht ausschließen will. Deshalb ist es erforderlich, dass wir für jede Regelung im Referentenentwurf einmal prüfen:
(1) Hat der Arbeitgeber Entscheidungsspielräume?
(2) Steht dem Betriebsrat ein korrespondierendes Mitbestimmungsrecht zur Seite?
Die juristische Prüfung habe ich für Dich vorgenommen. Ich wünsche Dir viel Freude mit dieser Episode.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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