Rückwirkende Genehmigung von Betriebsvereinbarungen - Geht das rechtlich?
Das Bundesarbeitsgericht hatte zu entscheiden, ob der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen nachträglich genehmigen kann
21.11.2025 16 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Kann der Betriebsrat Betriebsvereinbarungen nachträglich genehmigen und eventuell wirksam machen, wenn der zugrunde liegende Betriebsratsbeschluss ggf. fehlerhaft war? Darum ging es in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Das gilt prinzipiell auch für die Betriebsratsarbeit. Und es kommt vor, dass die Betriebsratsbeschlüsse nicht immer zu 100 Prozent wasserdicht sind.
Was kann der Betriebsrat dann tun? Kann er den vermeintlich fehlerhaften Beschluss durch einen aktualisierten Beschluss nachträglich heilen? Kann er damit einer auf dieser Grundlage abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zur Wirksamkeit verhelfen?
Um die rechtliche Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung einer Betriebsvereinbarung ging es in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
Was kann der Betriebsrat dann tun? Kann er den vermeintlich fehlerhaften Beschluss durch einen aktualisierten Beschluss nachträglich heilen? Kann er damit einer auf dieser Grundlage abgeschlossenen Betriebsvereinbarung zur Wirksamkeit verhelfen?
Um die rechtliche Möglichkeit einer nachträglichen Genehmigung einer Betriebsvereinbarung ging es in einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
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