Schnittstelle hinzugefügt – Mitbestimmung nach § 87 BetrVG
Ein Streit über Entgeltabrechnungen führt das Bundesarbeitsgericht mitten in die IT-Mitbestimmung – bis zur Wirksamkeit der Konzernbetriebsvereinbarung.
12.09.2026 23 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Eine Verkäuferin klagt auf Erteilung ihrer Entgeltabrechnungen, weil der Arbeitgeber diese nur noch in ein digitales Mitarbeiterpostfach einstellt. Das Bundesarbeitsgericht nutzt diesen individualrechtlichen Streit für einige grundlegende Aussagen zur Mitbestimmung bei IT-Systemen.
Individualarbeitsrecht und kollektives Arbeitsrecht liegen in dieser Entscheidung dichter beieinander, als es auf den ersten Blick scheint. Eine Arbeitnehmerin verlangt von ihrem Arbeitgeber die Erteilung zahlreicher Entgeltabrechnungen. Der Arbeitgeber hatte sein Entgeltabrechnungs- und Informationssystem um ein digitales Mitarbeiterpostfach eines externen Anbieters ergänzt und stellte die Abrechnungen nur noch dort ein. Das verbindende Element zwischen beiden Rechtsgebieten ist ein IT-System – und genau deshalb prüft das Bundesarbeitsgericht in einem individuellen Rechtsstreit die Wirksamkeit einer Konzernbetriebsvereinbarung.
Kapitel:
00:05 – Warum ein Individualstreit die Mitbestimmung berührt
02:13 – Digitales Mitarbeiterpostfach statt Briefumschlag
05:04 – Textform, Holschuld und Wissenserklärung
08:20 – Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats
15:30 – Datenschutz und Verhältnismäßigkeit der KBV
21:16 – Was Betriebsräte daraus mitnehmen
Rechtshinweis:
Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
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