Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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Schwerbehinderte Arbeitnehmer im Betrieb - Hat der Betriebsrat einen Informationsanspruch? (BAG-Entscheidung Teil I)

Immer wieder gibt es Streit darüber, ob der Betriebsrat einen Informationsanspruch hinsichtlich der schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb hat.

14.10.2023 21 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Muss der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Namen der schwerbehinderten Arbeitnehmer (und der Gleichgestellten) mitteilen? Liegt insofern eine Betriebsratsaufgabe vor, wenn eine Schwerbehindertenvertretung bereits gewählt worden ist? Ich stelle Dir in dieser Folge eine äußerst interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts dazu vor.

Immer wieder gibt es Streit darüber, ob der Arbeitgeber verpflichtet ist, dem Betriebsrat die Namen der schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb sowie der Gleichgestellten mitzuteilen. Arbeitgeber machen häufig Einwände geltend.

So begründen Arbeitgeber ihre Entscheidung über die Nichtoffenlegung häufig damit, dass dem datenschutzrechtliche Gesichtspunkte entgegenstehen. Das ist ein Punkt, auf den wir in der nächsten Folge eingehen werden.

Der Schwerpunkt dieser Folge liegt auf folgenden Fragen:
  • Hat der Betriebsrat einen Anspruch auf Auskunft über die schwerbehinderten Arbeitnehmer im Betrieb?
  • Liegt eine Betriebsratsaufgabe auch dann noch vor, wenn eine Schwerbehindertenvertretung bereits gewählt worden ist?
  • Auf welche Pflichten zur Aufgabenwahrnehmung kann sich der Betriebsrat insoweit berufen?
  • Muss der Arbeitgeber auch die Namen der schwerbehinderten leitenden Angestellten offenlegen?
Diese Fragen beantworte ich Dir in dieser Folge anhand einer aktuellen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Diese Entscheidung werde ich Dir in zwei Schritten vorstellen:

(1) Erstmal zeige ich Dir auf, ob der Anspruch des Betriebsrats auf Offenlegung der schwerbehinderten Arbeitnehmer im Grundsatz besteht.

(2) In der kommenden Folge gehe ich darauf ein, ob der Arbeitgeber dem Anspruch datenschutzrechtliche Einwände entgegensetzen kann.

Viel Spaß dabei!

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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