Tablets, Fitting, Anwaltsberatung für den BR - "Beilagen" zu Schulungen wirklich erforderlich?
Das Bundesarbeitsgericht hat zuletzt die Zulässigkeit von Beilagen zu Schulungen geklärt
15.05.2022 20 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Viele Schulungsanbieter stellen Betriebsratsmitgliedern anlässlich einer Betriebsratsschulung zahlreiche Beilagen zur Verfügung. Tablets, Kommentare (v.a. Fitting) und sogar Gutscheine für eine kostenfreie Rechtsberatung gehören mittlerweile zum Standardrepertoire. Doch sind solche Schulungsbeilagen zulässig und ist der Arbeitgeber zur Kostenübernahme verpflichtet? Darum geht es in dieser Episode.
Wenn Du schon mal auf einer Betriebsratsschulung gewesen bist, dann kennst Du das übliche Prozedere der Schulungsanbieter. Sie stellen den Teilnehmern "kleinere" Geschenke zur Verfügung, damit die Schulungen für die Betriebsratsmitglieder attraktiver erscheinen. Zu den Schulungsbeilagen gehören mittlerweile zum Beispiel
- die Kommentierung zum BetrVG von Fitting,
- beck-Gesetzestexte,
- Tablets sowie
- eine kostenlose rechtliche Erstberatung durch einen Anwalt.
Doch sind diese Schulungsbeilagen rechtlich unverfänglich? Das kann mit Blick darauf, dass der Arbeitgeber die Kosten zu tragen hat, in Frage stehen. Könnten diese Schulungsbeilagen womöglich sogar die Erforderlichkeit einer Schulung in Frage stellen?
Die Konsequenzen wären erheblich. Denn irgendjemand muss am Ende die Kosten für eine wahrgenommene Schulung teilen. Und wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht zu tragen hätte, würden Betriebsratsmitglieder unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Betriebsratsbegünstigung wäre auch noch zu diskutieren.
Aus diesem Grund gehe ich in der vorliegenden Episode dieser Thematik nach. Ich zeige Dir anhand einer jüngeren Entscheidung, wie das Bundesarbeitsgericht diese "Problematik" beurteilt.
Die Konsequenzen wären erheblich. Denn irgendjemand muss am Ende die Kosten für eine wahrgenommene Schulung teilen. Und wenn der Arbeitgeber die Kosten nicht zu tragen hätte, würden Betriebsratsmitglieder unter Umständen auf den Kosten sitzen bleiben. Eine Betriebsratsbegünstigung wäre auch noch zu diskutieren.
Aus diesem Grund gehe ich in der vorliegenden Episode dieser Thematik nach. Ich zeige Dir anhand einer jüngeren Entscheidung, wie das Bundesarbeitsgericht diese "Problematik" beurteilt.
Ich wünsche Dir viele neue Erkenntnisse aus dieser Episode!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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