Taktik Betriebsänderung - Weg in die Einigungsstelle immer sinnvoll?
In dieser Folge erfährst Du, warum bei einer Betriebsänderung die Einigungsstelle nicht immer im Betriebsratsinteresse liegen muss
22.07.2023 19 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ist die Drohung mit einer Einigungsstelle bei einer Betriebsänderung eine gute taktische Entscheidung? In dieser Folge zeige ich Dir auf, warum der Betriebsrat hier sehr vorsichtig sein sollte.
Betriebsänderungen laufen in Unternehmen regelmäßig ab. Und der Arbeitgeber muss den Betriebsrat nach §§ 111, 112 BetrVG ordnungsgemäß beteiligen. Das Ziel ist klar: Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplan.
Doch nicht immer finden die Betriebsparteien zu einer Einigung. Wenn es keine Einigung gibt, ist die Drohung mit der Einigungsstelle aus Betriebsratssicht grundsätzlich ein probates Mittel, um dem eigenen Standpunkt Nachdruck zu verleihen.
Doch ist diese Vorgehensweise, die im Rahmen der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG häufig Früchte trägt, auch bei der Betriebsänderung ein taktisch sinnvoller Zug? Das wage ich zu bezweifeln. Der Betriebsrat sollte mit solchen Drohungen und dem Einsatz der Einigungsstelle bei einer Betriebsänderung vorsichtig sein.
Der Schuss kann beim Sozialplan nämlich auch nach hinten losgehen. Warum das so ist, erfährst Du in dieser Folge.
Ich wünsche Dir viel Freude dabei.
Ich wünsche Dir viel Spaß!
Doch nicht immer finden die Betriebsparteien zu einer Einigung. Wenn es keine Einigung gibt, ist die Drohung mit der Einigungsstelle aus Betriebsratssicht grundsätzlich ein probates Mittel, um dem eigenen Standpunkt Nachdruck zu verleihen.
Doch ist diese Vorgehensweise, die im Rahmen der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG häufig Früchte trägt, auch bei der Betriebsänderung ein taktisch sinnvoller Zug? Das wage ich zu bezweifeln. Der Betriebsrat sollte mit solchen Drohungen und dem Einsatz der Einigungsstelle bei einer Betriebsänderung vorsichtig sein.
Der Schuss kann beim Sozialplan nämlich auch nach hinten losgehen. Warum das so ist, erfährst Du in dieser Folge.
Ich wünsche Dir viel Freude dabei.
Ich wünsche Dir viel Spaß!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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