Betriebsrat Podcast

Raphael Lugowski
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Überstunden und Zeiterfassung - Keine Beweislastumkehr im Überstundenprozess

Das Bundesarbeitsgericht hat sich zur Frage der Beweislastumkehr im Überstundenprozess positioniert

04.05.2022 10 min Raphael Lugowski

Zusammenfassung & Show Notes

Sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzuführen? Falls ja, führt das zur Umkehr der Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess? Mit frischer Entscheidung von 04.05.2022 hat das Bundesarbeitsgericht sich hier klar positioniert.

Wenn Du schon länger im Betriebsrat bist, wirst Du die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 zur Arbeitszeiterfassung mitbekommen haben. Danach haben Mitgliedstaaten die Arbeitgeber zu verpflichten, ein System zur Arbeitszeiterfassung einzurichten. Die Konsequenzen auf nationaler Ebene waren enorm.

Das Arbeitsgericht Emden hat zunächst in einem Überstundenprozess aus der Entscheidung des EuGH harte Konsequenzen für Arbeitgeber hergeleitet, wenn ein solches System fehlen sollte. Es hat die Darlegungs- und Beweislast auf den Kopf gestellt.

Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen ist der Entscheidung des Arbeitsgerichts Emden jedoch nicht gefolgt. Am 04.05.2022 hat dann schließlich das Bundesarbeitsgericht diese Frage entscheiden müssen.

Wie die Entscheidung ausgegangen ist, erfährst Du in dieser Episode. Nur so viel möchte ich Dir verraten: Die ganz große Überraschung blieb aus. Doch das letzte Wort in Sachen Zeiterfassung ist noch nicht gesprochen.

Viel Spaß dabei!

Viele Grüße

Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht

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