Unterlassungsanspruch bei Schulungsmaßnahmen und Einblicke in Kanzlei
In dieser Folge geht es um eine einstweilige Verfügung gegen einseitige Maßnahmen des AG im Bereich Berufsbildung
13.12.2025 22 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
In dieser Folge geht es um Unterlassungsansprüche des Betriebsrat bei einseitigen Schulungsmaßnahmen des Arbeitgebers (Arbeitsgericht Köln). Außerdem geben wir einen kleinen Einblick in unsere Kanzlei.
Kann der Arbeitgeber einfach so Schulungsmaßnahmen ohne Zustimmung des Betriebsrats ergreifen? Dass das nicht geht, dürfte klar sein.
Doch die viel spannendere Frage ist: Kann der (Gesamt)Betriebsrat dann einen allgemeinen Unterlassungsanspruch geltend machen? Im Wege der einstweiligen Verfügung?
Um eine diesbezügliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (13 BVGa 5/25) geht es heute. Außerdem zeigen wir auch kleinere Einblicke in unsere Kanzleiarbeit.
Viel Spaß!
Doch die viel spannendere Frage ist: Kann der (Gesamt)Betriebsrat dann einen allgemeinen Unterlassungsanspruch geltend machen? Im Wege der einstweiligen Verfügung?
Um eine diesbezügliche Entscheidung des Arbeitsgerichts Köln (13 BVGa 5/25) geht es heute. Außerdem zeigen wir auch kleinere Einblicke in unsere Kanzleiarbeit.
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Viele Grüße
Raphael Lugowski
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