Update Microsoft 365 - Bringt Änderung des DPA Nachweis einer datenschutzkonformen Nutzung?
Microsoft hat seine DPA teilweise erheblich überarbeitet - reicht das für einen datenschutzgerechten Einsatz?
06.05.2023 21 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Microsoft hat seinen Datenschutznachtrag zum 01.01.2023 zu Microsoft 365 gründlich überarbeitet. Kann Microsoft auf dieser Grundlage nun den Nachweis führen, dass das System DSGVO-konform betrieben werden kann? Ich habe den neuen Datenschutznachtrag geprüft - und teile Dir in dieser Folge meine Einschätzung hierzu mit.
Microsoft 365 und der Datenschutz - eine Never-Ending-Story. Oder doch nicht?
Immerhin gibt es einen Lichtschimmer, da Microsoft seinen Datenschutznachtrag zum 01.01.2023 angepasst hat. Das war auch notwendig, nachdem die Datenschutzkonferenz 2022 noch entschieden hatte, dass mit dem Datenschutznachtrag vom 15.09.2022 der Nachweis eines DSGVO-konformen Einsatzes nicht belegt sei.
Die Frage ist nun, ob die Änderungen ausreichen, um auf der Grundlage des Datenschutznachtrags einen datenschutzkonformen Einsatz zu belegen.
Ich habe die neuen DPAs von Microsoft mit Blick auf die neuralgischen Punkte in dem alten Datenschutznachtrag geprüft. In dieser Folge gebe ich Dir meine Einschätzung dazu ab, ob Microsoft 365 auf der Grundlage des Datenschutznachtrags nun datenschutzkonform betrieben werden kann.
Immerhin gibt es einen Lichtschimmer, da Microsoft seinen Datenschutznachtrag zum 01.01.2023 angepasst hat. Das war auch notwendig, nachdem die Datenschutzkonferenz 2022 noch entschieden hatte, dass mit dem Datenschutznachtrag vom 15.09.2022 der Nachweis eines DSGVO-konformen Einsatzes nicht belegt sei.
Die Frage ist nun, ob die Änderungen ausreichen, um auf der Grundlage des Datenschutznachtrags einen datenschutzkonformen Einsatz zu belegen.
Ich habe die neuen DPAs von Microsoft mit Blick auf die neuralgischen Punkte in dem alten Datenschutznachtrag geprüft. In dieser Folge gebe ich Dir meine Einschätzung dazu ab, ob Microsoft 365 auf der Grundlage des Datenschutznachtrags nun datenschutzkonform betrieben werden kann.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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