Vewertungsverbot für Videoaufzeichnungen? Hess. LAG sagt: Nein!
Das Hessische Landesarbeitsgericht erteilt Verwertungsverboten eine Absage - und beruft sich auf das BAG
23.08.2025 24 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Muss der Betriebsrat der Verwertung einer Videoaufzeichnung im Einzelfall zustimmen? Oder liefe das auf ein faktisches Verwertungsverbot hinaus, das ggf. unzulässig ist? Spannende Fragen, mit denen sich das Arbeitsgericht Frankfurt und das Hessische Landesarbeitsgericht befassen mussten.
In zahlreichen Betriebsvereinbarungen sind Sachvortrags- und Beweisverwertungsverbote geregelt. Doch manchmal sind es nicht unmittelbar nur Verwertungsverbote, die den Arbeitgeber, an der Verwertung hindern. Manchmal sind es auch faktische Hürden, wie z.B. ein "Zwei-Schlüssel-Prinzip" für den Zugang zu Videoaufzeichnungen.
Interessant sind vor diesem Hintergrund die jüngsten Entscheidungen des Arbeitsgerichts Köln und des Hessischen Landesarbeitsgericht zu diesem Themenkomplex. Die zentralen Fragen waren:
Interessant sind vor diesem Hintergrund die jüngsten Entscheidungen des Arbeitsgerichts Köln und des Hessischen Landesarbeitsgericht zu diesem Themenkomplex. Die zentralen Fragen waren:
- Benötigt der Arbeitgeber für die Auswertung von Videoaufzeichnungen die Zustimmung des Betriebsrats?
- Wie ist vor diesem Hintergrund ein "Zwei-Schlüssel-Prinzip" rechtlich zu bewerten?
- Könnte eine solche Zustimmung auf ein Verwertungsverbot hinauslaufen, wenn der Betriebsrat nicht zustimmt?
- Sind solche Verwertungsverbote überhaupt zulässig?
Da ist richtig viel Musik drin. Wir wünschen Dir viel Spaß bei dieser Folge!
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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