Weniger IT-Mitbestimmung? Koalitionsprogramm 2026
Von der IT-Mitbestimmung über längere Befristungen bis zum Kündigungsschutz für Besserverdiener – die Reformpläne im Überblick.
03.07.2026 20 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Am 2. Juli 2026 hat sich die Koalition auf ein Reformpaket verständigt. Die Pläne reichen von einer schnelleren IT-Mitbestimmung über längere sachgrundlose Befristungen bis zum eingeschränkten Kündigungsschutz für Besserverdiener. Raphael Lugowski ordnet ein, was das für die Betriebsratsarbeit bedeutet.
In dieser Folge nimmt Raphael Lugowski das neue Koalitionspapier 2026 der Bundesregierung unter die Lupe. Unter dem Titel „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" haben sich die Regierungsparteien am 2. Juli 2026 auf eine Reihe von Reformvorhaben verständigt, die sowohl das kollektive als auch das individuelle Arbeitsrecht berühren. Für Betriebsräte stellt sich die zentrale Frage, ob und wie ihre Rechte davon betroffen sind.
Im Mittelpunkt steht die Mitbestimmung bei IT- und KI-Systemen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ob längere sachgrundlose Befristungen, der Wegfall der telefonischen Krankschreibung, ein eingeschränkter Kündigungsschutz für Besserverdiener oder neue Steuervorteile bei Zuschlägen und Abfindungen – die Folge gibt einen fundierten Überblick über das, was Betriebsräte in den kommenden Monaten im Blick behalten sollten.
Kapitel:
00:00 – Einführung
02:06 – Das Koalitionspapier und die Betriebsräte
05:57 – IT-Mitbestimmung: Kritik am Reformvorstoß
11:33 – SE auf Vorrat und tarifliche Öffnungen
13:00 – Befristung: Was sich ändern soll
15:53 – Krankschreibung und Kündigungsschutz
17:07 – Steuervorteile bei Zuschlägen und Abfindungen
18:16 – Was offen bleibt
Rechtshinweis: Die Inhalte dieses Podcasts dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Für eine rechtliche Einschätzung im Einzelfall wenden Sie sich bitte an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
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Betriebsrat Kanzlei / Smart Arbeitsrecht
Raphael Lugowski und Hamza Gülbas
Max-Brauer-Allee 81, 22765 Hamburg
Tel.: 040 524 717 830
E-Mail: kontakt@betriebsrat-kanzlei.de
Im Mittelpunkt steht die Mitbestimmung bei IT- und KI-Systemen nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Ob längere sachgrundlose Befristungen, der Wegfall der telefonischen Krankschreibung, ein eingeschränkter Kündigungsschutz für Besserverdiener oder neue Steuervorteile bei Zuschlägen und Abfindungen – die Folge gibt einen fundierten Überblick über das, was Betriebsräte in den kommenden Monaten im Blick behalten sollten.
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02:06 – Das Koalitionspapier und die Betriebsräte
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11:33 – SE auf Vorrat und tarifliche Öffnungen
13:00 – Befristung: Was sich ändern soll
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