"WhatsApp-Entscheidung" des BAG - Betriebsratsvorsitzender hat Arbeitnehmer "verpfiffen" (völlig zurecht)
In der WhatsApp-Entscheidung hat der Betriebsratsvorsitzender den Arbeitgeber über rechtswidrige Verhaltensweisen eines Arbeitnehmers benachrichtigt
23.12.2023 15 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ein Mitarbeiter äußert sich in einer WhatsApp-Chatgruppe beleidigend über Vorgesetzte und Arbeitskollegen. Die Folge war eine außerordentliche fristlose Kündigung. Interessantes Detail: Der Hinweis kam vom Betriebsratsvorsitzenden. Musste der Betriebsrat - rechtlich und moralisch - so handeln? Hier kommt die "WhatsApp"-Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts.
In den allermeisten Fällen stehen Betriebsräte vollkommen hinter den Arbeitnehmern. Und auch wenn Arbeitnehmer mal "Mist" gebaut haben, können sie sich im Regelfall der Unterstützung sicher sein.
Dass dies auch mal anders aussehen kann, zeigt die "WhatsApp-Entscheidung" des Bundesarbeitsgericht. Ein Arbeitnehmer hat sich im WhatsApp-Chat beleidigend über Vorgesetzte und Arbeitskollegen geäußert - und erhielt sofort die außerordentliche fristlose Kündigung.
Der Hinweis an den Arbeitgeber kam vom Betriebsratsvorsitzenden. Das führt zu der Frage:
Dass dies auch mal anders aussehen kann, zeigt die "WhatsApp-Entscheidung" des Bundesarbeitsgericht. Ein Arbeitnehmer hat sich im WhatsApp-Chat beleidigend über Vorgesetzte und Arbeitskollegen geäußert - und erhielt sofort die außerordentliche fristlose Kündigung.
Der Hinweis an den Arbeitgeber kam vom Betriebsratsvorsitzenden. Das führt zu der Frage:
- Ist ein Betriebsratsvorsitzender rechtlich und moralisch verpflichtet, solche Äußerungen an den Arbeitgeber zu melden?
- Hat der Betriebsrat eine solche rechtliche und moralische Pflicht?
- Wo verläuft die Grenze, bis zu der Betriebsräte die Arbeitnehmerinteressen zu schützen haben?
Das sind Themen, die ich in dieser Folge behandelt habe.
Ich wünsche Dir viel Spaß bei dieser Folge.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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