Widerspruch des Betriebsrats - Zieht er auch in der Wartezeit gemäß KSchG? (ArbG Hamburg)
Ein Widerspruch bringt für Mitarbeiter im Fall einer Kündigung Vorteile - gilt das auch in der kündigungsschutzrechtlichen Wartezeit?
11.01.2025 16 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Ist ein Widerspruch des Betriebsrats auch in der kündigungsschutzrechtlichen Wartezeit wirksam? Dazu hat sich eine Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg zuletzt klar positioniert - in dieser Folge erfährst Du, in welche Richtung.
Der Widerspruch des Betriebsrats im Fall einer Kündigung ist ein potenzieller Glücksfall für den Mitarbeiter. Doch fraglich ist, ob der Widerspruch auch dann seine Wirkung entfaltet, wenn der Mitarbeiter sich noch in der kündigungsschutzrechtlichen Wartezeit befindet.
In dieser Folge erfährst Du,
In dieser Folge erfährst Du,
- in welchen Konstellationen ein Widerspruch des Betriebsrats möglich ist,
- welche Widerspruchsgründe es exemplarisch gibt,
- welches Verfahren insofern einzuhalten ist und
- welche Reaktionsmöglichkeiten der Arbeitgeber grundsätzlich hat.
Und natürlich klären wir die Frage, ob ein Widerspruch auch in der kündigungsschutzrechtlichen Wartezeit seine Wirkung entfaltet. Damit musste sich zuletzt nämlich eine Kammer des Arbeitsgerichts Hamburg befassen.
Wir wünschen Dir viel Spaß bei dieser Episode!
Wir wünschen Dir viel Spaß bei dieser Episode!
Viele Grüße aus Hamburg
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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