Wie Arbeitgeber den Betriebsrat mit Verweis auf "leitende Angestellte" ausmanövrieren
Nicht alle "leitenden Angestellten" im Betrieb dürften tatsächlich leitend tätig sein
20.11.2022 25 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Bei leitenden Angestellten ist der Betriebsrat raus. Der Betriebsrat hat in Bezug auf diese Personen keinerlei Rechte. Doch wer ist nach dem Gesetz leitender Angestellter? In dieser Folge schaffe ich Klarheit und zeige auf: Nicht alle "leitenden Angestellten" sind tatsächlich in leitender Funktion tätig.
Ein Dauer-Streitthema zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist die Frage, ob jemand leitender Angestellter ist oder nicht. Häufig kommt hierüber kein Konsens zustande, und irgendwann verblasst das Thema und kommt angesichts der Vielzahl anderer Herausforderungen auch nicht mehr auf die Agenda.
Das ist schade, denn auch diese Mitarbeiter ggf. das Recht, in den Schutzauftrag des Betriebsrats aufgenommen zu werden. Denn allzu leicht können diese Beschäftigten von "leitenden" zu "leidenDen" Angestellten werden.
Nicht selten tragen Beschäftigte zwar das Etikett "leitender Angestellter". Auf einem anderen Blatt Papier steht aber geschrieben, ob diese Einordnung rechtlich auch wirklich zutreffend ist. In einigen Fällen ist das nämlich nicht der Fall.
In dieser Folge möchte dazu beitragen, dass das Thema wieder ins Visier von Betriebsräten kommt. Ich möchte, dass du zumindest für dich einmal klärst, ob es sich wirklich um einen/eine leitende Angestellte handelt.
Ich wünsche Dir viel Spaß dabei.
Das ist schade, denn auch diese Mitarbeiter ggf. das Recht, in den Schutzauftrag des Betriebsrats aufgenommen zu werden. Denn allzu leicht können diese Beschäftigten von "leitenden" zu "leidenDen" Angestellten werden.
Nicht selten tragen Beschäftigte zwar das Etikett "leitender Angestellter". Auf einem anderen Blatt Papier steht aber geschrieben, ob diese Einordnung rechtlich auch wirklich zutreffend ist. In einigen Fällen ist das nämlich nicht der Fall.
In dieser Folge möchte dazu beitragen, dass das Thema wieder ins Visier von Betriebsräten kommt. Ich möchte, dass du zumindest für dich einmal klärst, ob es sich wirklich um einen/eine leitende Angestellte handelt.
Ich wünsche Dir viel Spaß dabei.
Viele Grüße
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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