Zuständigkeit für elektronische Zeiterfassung - Objektiver Zwang für übergreifende Regelung durch KBR? (ArbG Bonn, LArbG Köln)
Ist der Konzernbetriebsrat bei elektronischer Zeiterfassung zuständig?
01.02.2025 15 min Raphael Lugowski
Zusammenfassung & Show Notes
Welcher Betriebsrat ist bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung zuständig? Und reichen bloße Zweckmäßigkeitserwägungen aus? Darum ging es in den Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn und Landesarbeitsgerichts Köln.
Die Abgrenzung der Zuständigkeit bereitet bei der IT-Mitbestimmung immer wieder Schwierigkeiten. Zugegeben: Es ist manchmal auch nicht so leicht zu beurteilen, welches Gremium konkret zuständig ist.
Nicht selten berufen sich Arbeitgeber darauf, dass es zweckmäßig sei, ein IT-System gesellschaftsübergreifend oder konzernweit einzuführen. Doch reichen solche Zweckmäßigkeitserwägungen tatsächlich aus?
Darum ging es in den Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn und des Landesarbeitsgerichts Köln anlässlich der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung.
In dieser Folge zeige ich Dir, wie die Gerichte die Frage beurteilt haben.
Ich wünsche Dir viel Spaß!
Nicht selten berufen sich Arbeitgeber darauf, dass es zweckmäßig sei, ein IT-System gesellschaftsübergreifend oder konzernweit einzuführen. Doch reichen solche Zweckmäßigkeitserwägungen tatsächlich aus?
Darum ging es in den Entscheidungen des Arbeitsgerichts Bonn und des Landesarbeitsgerichts Köln anlässlich der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung.
In dieser Folge zeige ich Dir, wie die Gerichte die Frage beurteilt haben.
Ich wünsche Dir viel Spaß!
Viele Grüße aus Hamburg
Raphael Lugowski
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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