IMMO WISSEN KOMPAKT

Maria Magdalena Kager-Knapp
Since 07/2023 23 Episoden

Ordentliche vs. außerordentliche Verwaltung – Was zählt dazu?

Wann reicht eine einfache Mehrheit – und wann braucht es alle Eigentümer? Die wichtigsten Unterschiede bei der Verwaltung von Wohnungseigentum.

15.03.2025 14 min

Zusammenfassung & Show Notes

In dieser Folge von IMMO WISSEN kompakt erklärt Maria-Magdalena Kager-Knapp die Unterschiede zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung im Wohnungseigentum. Welche Maßnahmen fallen unter die ordentliche Verwaltung und können mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden? Wann ist eine außerordentliche Verwaltung erforderlich, und welche rechtlichen Hürden gibt es? Praxisnahe Beispiele zeigen auf, welche Entscheidungen Wohnungseigentümer selbstständig treffen können und wo eine umfassendere Zustimmung nötig ist.

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Feedback gerne per mail an office@kager-knapp.at

In dieser Folge von IMMO WISSEN kompakt geht es um die Unterscheidung zwischen ordentlicher und außerordentlicher Verwaltung im Wohnungseigentum. Maria Magdalena Kager-Knapp erklärt, welche Maßnahmen zur ordentlichen Verwaltung gehören und daher mit einer einfachen Mehrheit beschlossen werden können – und welche Maßnahmen als außerordentliche Verwaltung gelten und eine qualifizierte Mehrheit oder sogar die Zustimmung aller Eigentümer benötigen.

Anhand konkreter Praxisbeispiele zeigt sie, worauf Wohnungseigentümer achten sollten, um rechtssichere Beschlüsse zu fassen und Anfechtungen zu vermeiden. Außerdem gibt es einen Überblick über die WEG-Novelle 2022, die einige Änderungen bei Abstimmungen mit sich gebracht hat.

Wichtige Themen in dieser Folge:

Ordentliche Verwaltung (§ 28 WEG)
  • Maßnahmen zur Instandhaltung und Erhaltung des Gebäudes (z. B. Sanierung bestehender Türen, Reparaturen)
  • Bildung und Verwaltung der Rücklage (gesetzlich geregelt mit Anpassung ab 2026)
  • Aufnahme von Darlehen für langfristige Erhaltungsmaßnahmen
  • Versicherungspflicht der Liegenschaft und regelmäßige Überprüfung
  • Bestellung oder Wechsel der Hausverwaltung durch Mehrheitsbeschluss
  • Wahl und Abberufung eines Eigentümervertreters
  • Erlassung oder Änderung der Hausordnung
  • Vermietung von allgemeinen Flächen (z. B. Garagenplätze, Lager)
  • Erstellung eines gültigen Energieausweises für das Gebäude
Außerordentliche Verwaltung – Zustimmungspflicht der Eigentümer
  • Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum (z. B. erstmaliger Einbau eines Aufzugs, Vollwärmeschutz)
  • Größere Sanierungsmaßnahmen, die über den normalen Erhalt hinausgehen
  • Maßnahmen mit erheblichen Kosten oder langfristigen Verpflichtungen (z. B. neue Heizungsanlage, Modernisierung der Elektrik)
Praxisbeispiele aus der Folge
  • Kaputte Gegensprechanlage ersetzen → ordentliche Verwaltung
  • Gebäude dämmen → außerordentliche Verwaltung
  • Neue Hausverwaltung beauftragen → ordentliche Verwaltung
  • Einbau eines ersten Aufzugs im Gebäude → außerordentliche Verwaltung
Warum ist die Unterscheidung so wichtig?
  • Falsche Beschlüsse können von Eigentümern angefochten werden
  • Unklare Entscheidungswege führen zu Verzögerungen und rechtlichen Problemen
  • Es gibt Fristen für Anfechtungen: 1 bis 6 Monate je nach Verwaltungsart
Haben Sie Fragen oder Themenvorschläge? Schreiben Sie an kager-knapp@kager-knapp.at.

Wir hoffen, Ihnen mit dieser Folge wieder wertvolle Informationen mitgegeben zu haben.
Bleiben Sie gespannt – in Folge 22 geht es um die Weitergabe von Mietgegenständen – was ist erlaubt, was ist problematisch?

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