IMMO WISSEN KOMPAKT

Maria Magdalena Kager-Knapp
Since 07/2023 19 Episoden

Wohnungseigentum Gesetz – die WEG Novelle 2022

Praxisrelevante Tipps für Eigentümer, Vermieter und Mieter zur WEG Novelle in Österreich

12.07.2023 9 min

Zusammenfassung & Show Notes

Willkommen zur ersten Folge von IMMO WISSEN KOMPAKT mit Maria Magdalena Kager-Knapp. Sie erklärt heute die wichtigsten Neuerungen der WEG-Novelle 2022. Änderungen wie Zustimmungsfiktion, Auskunftspflicht des Verwalters, erleichterte Mehrheitsbeschlüsse, Hybridveranstaltungen und Mindestdotierung der Rücklage werden besprochen. Die nächste Folge erscheint am 14. August und hat erneuerbare Energien zum Thema!
Weiterführende Informationen unter https://www.kager-knapp.at/
Feedback gerne per mail an office@kager-knapp.at

Willkommen zur ersten Folge unseres Podcasts!

In dieser Episode erklärt Gastgeberin Maria Magdalena Kager-Knapp ie WEG-Novelle 2022. 

Unser Ziel ist es, Ihnen die WEG-Novelle 2022 anschaulich und verständlich zu präsentieren, damit Sie die Vor- und Nachteile der Änderungen besser nachvollziehen können. Wir laden Sie ein, gemeinsam mit uns in die Welt der WEG-Novelle 2022 einzutauchen und freuen uns darauf, Sie in dieser ersten Folge zu begleiten!

Ab sofort wird jeweils am 15. jeden Monats eine neue Folge unseres Podcasts erscheinen. In Folge zwei (ab 15.8.2023 on air) geht es dann um erneuerbare Energien.

Zur Novelle:
Obwohl wir uns bereits im Jahr 2023 befinden, ist vielen Eigentümern der Inhalt der Novelle noch unbekannt. Frau Kager-Knapp wird  die verschiedenen Änderungen im Detail erklären und anhand von anschaulichen Beispielen Vor- und Nachteile aufzeigen.

Die WEG-Novelle 2022 trat am 1. Januar 2022 in Kraft und gilt mit einigen Ausnahmen auch bereits ab diesem Zeitpunkt.

Eine dieser Ausnahmen ist die Erleichterung bestimmter Änderungen durch die Einführung der Zustimmungsfiktion. Gemäß § 16 Abs. 5 WEG bedarf es nun nicht mehr zwingend einer gerichtlichen Genehmigung oder der aktiven Zustimmung aller Wohnungseigentümer für bestimmte "privilegierte Änderungen". Stattdessen gilt die Zustimmung automatisch als erteilt, wenn innerhalb von zwei Monaten nach Erhalt einer schriftlichen Benachrichtigung über die geplante Änderung kein Widerspruch eingelegt wird. Diese Änderungen betreffen unter anderem die Installation von Beschattungseinrichtungen, den Einbau einbruchsicherer Türen und die Anbringung von Solaranlagen bei Einzel- oder Reihenhäusern. Seit dem 1. Januar 2022 wurden auch die Anbringung von Ladestationen für E-Fahrzeuge zum "Langsam-Laden" sowie die barrierefreie Ausgestaltung von Wohnungseigentumsobjekten oder Gemeinschaftsflächen hinzugefügt.

Ein weiterer Aspekt der Novelle ist die Auskunftspflicht des Verwalters gemäß § 20 Abs. 8 WEG. Der Verwalter ist verpflichtet, einem Wohnungseigentümer, der die Kontaktdaten der anderen Wohnungseigentümer benötigt, diese Daten mitzuteilen. Dabei ist es jedoch erforderlich, dem Verwalter die Notwendigkeit der Verständigung darzulegen. Die Übermittlung von E-Mail-Adressen bedarf der Einwilligung des betroffenen Wohnungseigentümers.

Die Novelle erleichtert auch die Fassung von Mehrheitsbeschlüssen. Neben der bisherigen Mehrheitserfordernis (absolute Mehrheit aller Miteigentumsanteile) wurde eine alternative Mehrheitsvariante eingeführt. Ab dem 1. Juli 2022 liegt eine ausreichende Mehrheit vor, wenn ein Drittel aller Miteigentumsanteile und zwei Drittel der abgegebenen Stimmen (berechnet nach Miteigentumsanteilen) zustimmen.

Des Weiteren ermöglicht die Novelle Eigentümerversammlungen auf elektronischem Weg, wobei grundsätzlich Präsenzveranstaltungen bevorzugt werden. Der Verwalter hat nun die Befugnis, Wohnungseigentümern eine elektronische Teilnahme, z. B. per Videokonferenz, zu ermöglichen.

Zu guter Letzt wird durch die Novelle eine gesetzliche monatliche Mindestdotierung in Höhe von EUR 0,90 pro Quadratmeter Nutzfläche zur Bildung von Rücklagen festgelegt. Eine Unterschreitung dieser Mindestanforderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, z. B. wenn bereits ausreichend Rücklagen vorhanden sind oder das Gebäude kürzlich errichtet oder umfassend saniert wurde. Diese Bestimmung tritt ebenfalls am 1. Juli 2022 in Kraft.

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Über feedback freuen wir uns natürlich auch. Wenn Sie Anregungen, Wünsche oder ganz koinkrete Fragen haben, die wir in unserem Podcast IMMO WISSEN KOMPAKT besprechen sollen, schreiben Sie uns am besten per Mail an
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