MoinSeHn

Sascha Lang, Michael Eggers, Jürgen Trinkus und Regine Planer-Regis
Since 09/2022 36 Episoden

MoinSeHn Ausgabe September 2025

Das Audiomagazin des BSVSH

21.09.2025 43 min

Zusammenfassung & Show Notes

MoinSeHn – Ausgabe Septmeber 2025
 
Das Audiomagazin des BSVSH
 

 
In dieser MoinSeHn-Ausgabe hört ihr, wie die Schlichtungsstelle der Landesbehindertenbeauftragten arbeitet – und warum eure Fälle der Schlüssel sind, um echte Barrierefreiheit durchzusetzen. Außerdem nehmen wir euch mit in die Manege: Dr. Jürgen Trinkus war beim Roncalli-Zirkus und berichtet von einer Führung, die zeigt, wie Kultur inklusiv erlebbar wird. 
Ergänzt wird die Folge durch aktuelle Tipps, Von Smartphones bis in die Woche des Sehens.
 
Die Schlichtungsstelle findet man über diesen Link:
Mehr Infos auf:
Kontakt zur Redaktion:
 

Transkript

Moinsen. Moinsen. Moinsen. Moinsen. Moinsen. Das Audiomagazin des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein, BSVSH. Moinsen und herzlich willkommen. Der Podcast vom Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein ist wieder da mit der September-Ausgabe für Buch 21 Hörer. Es ist die Oktober-Ausgabe. Das ist ein bisschen verwirrend, aber ist okay. Schön, dass ihr mit dabei seid. Ja, die Mitgliederversammlung ist beim Erscheinungstermin von diesem Podcast bereits gerade erst vorbei. Wir haben natürlich noch keine O-Töne dafür für den Podcast. Die kommen dann in der Oktober-Ausgabe. Allerdings hat die Mitgliederversammlung die Vorbereitung und die Sommerpause und die Ferien und überhaupt alles uns ein bisschen durch die Bredouille gebracht oder in die Bredouille gebracht, weil die Zeit war einfach so schnell vorbei von der letzten bis zu diesen Ausgabe, dass wir irgendwie nicht mehr wissen, wo sie geblieben ist. Die gute Zeit. Zeit. Ein wichtiger Faktor. Aber deshalb gibt es heute zum Beispiel kein Editorial von Dr. Jürgen Trinkus und keine wundervolle Stimme von Kathi Fichte. Wir haben hier schlichtweg einfach die Texte zu spät geliefert. Sie konnte so schnell nicht einlesen, wie wir das gewünscht haben. Ja, das passiert manchmal, wenn eine Redaktion viel zu tun hat. Wir hoffen trotzdem, dass ihr viel Spaß habt bei dieser Ausgabe. Eine sehr wichtige und spannende Ausgabe. Wir sprechen nämlich zum Beispiel mit der Schlichtungsstelle. Und hier kommt ihr, liebe Zuhörer, ins Spiel. die Schlichtungsstelle von angesiedelt bei der Landesbehindertenbeauftragten. Sie braucht eure Fälle. Hört gut zu, um was es geht und meldet euch bei der Schlichtungsstelle. Ich zum Beispiel werde mich auch da melden, weil meine Gemeinde, meine Stadtverwaltung es immer noch nicht fertig bringt, mir die Informationen in barrierefreier Form zu schicken. Hört mal rein und meldet euch. Dann war Jürgen Trinkus auf einer Führung beim Roncalli-Zirkus. Sehr spannend, sehr cool. Dann hören wir natürlich ein paar Informationen über Hörbücher und auch sonstige Tipps gibt es bei uns in dieser Ausgabe. Mein Name ist Sascha Lang. Ich bedanke mich bei allen, denen, die diese Episode mitgestaltet haben und wünsche jetzt gute Unterhaltung. Moin sind das Audiomagazin vom Blinden und Zirnbindenverein Schleswig-Holstein heute mit einem etwas interessanten und langen Interviews. Und zwar sind zwei Gästinnen bei mir. Einmal Christine Lehnecker, zuständig für die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle bei der Landesbindendenauftragten und Christine Mohr, Juristin und die sogenannte schlichtende Person. Beide sind gleich im Interview bei mir und wir sprechen über die neu eingesetzte Schlichtungsstelle. Gute Unterhaltung. Frau Lehnecker, was ist die Schlichtungsstelle im Land Schleswig-Holstein? Die Schlichtungsstelle ist sozusagen eine neutrale Vermittlungsstelle. Wir helfen Menschen mit Behinderungen dabei, Konflikte mit Trägern der öffentlichen Verwaltung, schließlich Holstein, außergerichtlich zu lösen. Und ich sage jetzt bewusst, Träger der öffentlichen Verwaltung, das klingt ja erstmal ziemlich sperrig, gemeint ist aber zum Beispiel eine ganz normale Behörde oder Ämter, so wie Rathaus oder über das Schulamt bis hin zu Landesbehörden. Das Verfahren der Schlichtungsstelle ist kostenlos und soll letztendlich eine Alternative zu langfristigen Gerichtsverfahren bieten. Und das Ziel, was wir als Schlichtungsstelle haben, ich und Frau Mohr. Ist, dass wir Konflikte möglichst gütlich beilegen und gleichzeitig Barrieren sichtbar machen, die es Betroffenen schwer machen, ihre Rechte durchzusetzen. Aber man muss natürlich auch sagen, wir können auch nicht zaubern und wenn eine Seite letztendlich nicht mitarbeitet sind, auch uns die Hände. Und wo ist die Schlichtungsstelle angesiedelt in Schleswig-Holstein? Die Schlichtungsstelle gehört rein organisatorisch zur Dienststelle von Michaela Priest. Das ist ja die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Schleswig-Holstein. Und das ist aber nicht rein zufällig so, sondern das ist ganz genau im Gesetz vorgeschrieben. Ein Vorteil dabei ist sicher, dass bei der Landesbeauftragten ohnehin viele Themen und Anliegen von Menschen mit Behinderung zusammenlaufen. Und vielleicht hat sich da an der Stelle dann einfach der Gesetzgeber gedacht, das ist eine gute Andockstelle. Ja, was ganz wichtig ist an der Stelle nochmal zu sagen, ist, dass wir unabhängig und unparteiisch sind. Das bedeutet, wir stehen auf keiner Seite. Das heißt, wir vertreten jetzt nicht irgendwie die Verwaltung und wir vertreten auch nicht automatisch die betroffene Person. Unsere Aufgabe ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln. Sehr und vertraulich. Und genau, ich denke, dass diese Unabhängigkeit ganz zentral ist, damit letztendlich alle Beteiligten Vertrauen in das Schlichtungsverfahren haben können. Einer der Aufgaben ist ja, als Schlichtungsstelle zu vermitteln zwischen Verwaltung und Betroffenen oder umgekehrt. Gibt es noch andere Aufgaben und warum wurde diese Stelle eingeführt überhaupt? Also Sie kennen das ja sicherlich auch oder auch viele von den Zuhörern und Zuhörern werden das sicherlich selbst ja auch schon mal erlebt haben, dass es einfach Situationen gibt, in denen sie bei Trägern der öffentlichen Verwaltung auf Hindernisse stoßen und letztendlich irgendwie nicht weiterkommen. Genau und unsere Aufgabe ist es letztendlich diese Streitigkeiten außergerichtlich zu lösen und wir wollen aber letztendlich auch noch mehr Und zwar mit jedem einzelnen Fall, der letztendlich bei uns eingeht, werden ja auch Barrieren sichtbar. Das heißt, die es den Betroffenen schwer machen, ihre Rechte wahrzunehmen. Und Behörden wissen häufig, dass es Barrieren gibt, aber sie merken nicht. Wie sehr es letztendlich die Betroffenen im Alltag einschränkt und dass sie auch gesetzlich verpflichtet sind, Abhilfe zu schaffen. Und wenn solche Fälle bei uns eingehen, entsteht so eine Art Prozess. Also die Verwaltung muss sich zum einen mit dem Thema auseinandersetzen und genau dadurch wird letztendlich eine Sensibilisierung möglich. Und so kann Stück für Stück Barrieren abgebaut werden, die vielleicht bei uns einfach bestehen bleiben. Wer kann sich denn an Sie wenden, an die Schlichtungsstelle und mit welchen Themen darf man sich an Sie wenden? Ich denke ja nicht, dass da alles geht. Also grundsätzlich ist es erstmal so, dass sich jeder und jede bei uns melden kann, auch wenn die Person noch gar nicht weiß, ob wir überhaupt zuständig sind. Wichtig an der Stelle ist zu sagen, dass ein offizielles Schlichtungsverfahren können am Ende bestimmte Gruppen starten, das heißt Menschen mit Behinderungen selbst. Die betroffen sind, ihre gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer oder Interessenvertretungen, die im Sinne der Betroffenen handeln. Und konkret geht es hier einfach um Situationen, in denen Menschen im Alltag auf Barrieren stoßen. Und die Themen, für die die Schlichtungsstelle zuständig ist, ergeben sich letztendlich aus dem Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetz. Ich nenne die jetzt einfach nur mal ganz kurz. Das ist natürlich zum einen, dass Menschen mit Behinderung nicht von öffentlichen Stellen benachteiligt werden dürfen, dass sie einen Anspruch auf barrierefreie Kommunikation haben. Ich nenne jetzt einfach mal das Gebärdensprachdolmetscher. Aber öffentliche Gebäude müssen natürlich auch zugänglich und nutzbar sein. Verwaltungsinformationen müssen barrierefrei und verständlich bereitgestellt werden. Und Menschen mit Behinderung haben auch das Recht, bei Behördengängen eine Person ihres Vertrauens mitzunehmen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass da noch einiges zu tun ist in Schleswig-Holstein. Sie sind neu, die Stelle ist neu, die Schlichtungsstelle. Sie haben sich vor kurzem auch im Beirat vorgestellt. Jetzt gibt es natürlich aber gut vorbereitet, wie Sie sind, auch natürlich schon in anderen Bundesländern längere Schlichtungsstellen, also Sie schon länger dabei sind. Sie konnten sich also da auch schon mal austauschen und schauen, was da so auf Sie zukommen könnte. Jedes Bundesland ist zwar vielleicht ein bisschen anders, aber die Themen sind immer wieder gleich. Gibt es da schon spannende Beispiele, wo Sie sagen würden, das wird noch interessant und da sind wir in Schleswig-Holstein oder da haben wir noch ein paar Barrieren abzubauen? Ja, genau. In Schleswig-Holstein ist die Schlichtungsstelle erst seit Juni aktiv. In den anderen Bundesländern, wie jetzt zum Beispiel, das haben wir ja gerade schon gesagt, wie Hamburg oder Bremen, mit denen wir uns auch schon ausgetauscht haben, arbeiten diese Stellen schon länger. Und wir können dort schon ganz gut sehen, in welchen Fällen eine Schlichtungsstelle wirklich etwas bewegen kann. Und ich nenne jetzt einfach mal für die Zuhörerinnen und Zuhörer ein paar typische Beispiele, die das, denke ich, ganz gut anschaulich machen. Das ist zum Beispiel, eine Rollstuhlnutzerin kommt nicht in ein öffentliches Verwaltungsgebäude, weil der Haupteingang nicht barrierefrei ist und der Nebeneingang ist zum Beispiel regelmäßig verschlossen. Oder eine blinde Person erhält einen Bescheid für das Blindengeld in Schwarzschrift und erhält auch nach mehrfacher Anfrage den Bescheid nicht zusätzlich im digitalen PDF-Format. Eine gehörlose Person beantragt für einen Termin bei einer Behörde die Bereitstellung einer Gebärdensprachdolmetscherin und die Behörde lehnt dies aber letztendlich mit dem Hinweis auf Kosten ab. Ein anderes praktisches Beispiel ist, eine psychisch erkrankte Person möchte eine Erstberatung in der Eingliederungshilfe vereinbaren und dazu eine vertraute Person mitnehmen und die Eingliederungshilfe lehnt das ab. Und vielleicht noch ein letztes Beispiel, was auch noch für den Bereich Benachteiligung gilt, dass eine Rollstuhlnutzerin sich mehrfach erfolglos bei einer städtischen Wohnungsbaugesellschaft bewirkt und die hat einfach den Eindruck, dass ihre Behinderung bei der Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt wurde, weil letztendlich Personen in diese jeweiligen Wohnungen gezogen sind, die gar keine körperlichen Einschränkungen haben. Und bei solchen Fällen kommen wir dann als Schlichtungsstelle ins Spiel. Und wie ihr ins Spiel kommt, das sprechen wir jetzt mit Christine Mohr, die uns jetzt ein paar juristische Fragen auch noch beantwortet. Vielen Dank, Frau Lenecke. Danke. Frau Mohr, ich füge eine Frage dazwischen, die ich im Vorfeld noch nicht gestellt habe, aber die mich jetzt so ein bisschen inspiriert hat von den Antworten von Frau Lenecke. Sie haben gesagt oder es wurde uns erzählt, dass Sie bereits mit Hamburg oder mit Bremen ein bisschen im Austausch waren, die schon ein bisschen mehr Erfahrung haben. Könnte man dort denn auch schon Schlichtungsergebnisse dann rein juristisch nach Schleswig-Holstein transponieren? Also wenn Fälle sich ähneln oder muss man immer wieder von vorne schlichten? Ja, die einzelnen Schlichtungsfälle sind ja auf den Einzelfall quasi zugeschnitten. Aber die Landesbehindertengleichstellungsgesetze sind sehr ähnlich, unterscheiden sich aber doch in einzelnen entscheidenden Fragen. So ist zum Beispiel in Hamburg und ich meine auch Niedersachsen und anderen Bundesländern bei einer Verbandsklage ist notwendig, dass dieses Schlichtungsverfahren im Vorfeld durchgeführt wird. Also nicht für die Einzelperson, aber wenn der Verband sich an die Schlichtungsstelle wird. Das ist hier nicht so. Bei uns ist alles freiwillig, also man muss sich nicht, bevor man jetzt wirklich klagen will, an uns wenden. Das ist alles zusätzlich. Deswegen, das ist ein Unterschied. Aber von den Themen ist das übertragbar. Man muss halt schauen, ob es da noch bestimmte Unterschiede gibt. Aber dem Grunde nach sind die meisten Landesbedingungsgesetzte eh nicht so, dass die Fälle auch auf uns übertragbar sind von dem, was bei rumkommt. Aber man muss auch sagen, dass die Schlichtungsfälle und die Lösung soll natürlich im Sinne des Rechtes alles quasi bedenken und auch quasi die Interessen so abbilden. Dass beide und Güte sich mit dem Ergebnis zufrieden sind. Und dennoch kann man nicht sagen, dass das Ergebnis einesseits auf jeden anderen, der ihn nicht gelagert ist, übertragbar ist. Es kommt ja auch immer so ein bisschen darauf an, was die Betreffenden, also die Antragstellenden sich vorstellen. Und was das konkrete Problem ist, welche Barriere, wie das gelöst werden kann, sei es durch eine Vorkehrung und so weiter. Aber dem Grunde nach ist es schon wichtig, den Kontakt aufrechtzuerhalten, damit wir auch uns absprechen können. Beziehungsweise sehen, wie in den anderen Bundesländern verfahren wird oder auch beim Bund. Mit was darf ich mich denn nicht bei der Schlichtungsstelle melden? Also wann werden Sie oder wann können Sie, würden vielleicht gerne aktiv werden, aber wann können Sie und dürfen Sie nicht aktiv werden? Also grundsätzlich ist ja ein Antrag wichtig. Also ohne einen Antrag können wir auch nicht tätig werden. Deswegen brauchen wir einen Antrag, der in Textform zu stellen. Trotz eines Antrags können und dürfen wir nicht tätig werden, wenn eine Voraussetzung für das Schlichtungsverfahren nicht erfüllt ist. Voraussetzung für die Einleitung ist ja, wie meine Kollegin schon dargelegt hat, überhaupt ist ein einzelnes Menschen mit Behinderung oder dessen Interessensverband durch einen Träger der öffentlichen Verwaltung, also Behörden, Ämter und so weiter, in einem subjektiven Recht verletzt worden zu sein. Das ist das, was geprüft werden muss. Diese Rechte ergeben sich aus den Regelungen des Landesbehinderten-Gleichstellungsgesetz und sind Verpflichtungen der Träger der öffentlichen Verwaltung zur Gleichstellung und Barrierefreiheit und dem Verbot der Benachteiligung. Also kurz gesagt, die Schlichtungsstelle befasst sich mit Fragen und Problemen, die im Kontakt zwischen Menschen mit Behinderung und allgemein Landesverwaltung entstehen. Und ihren Ausgangspunkt in Gleichstellungsfragen haben. Deswegen sind wir auch nicht zuständig, wenn es um Überprüfung von Leistungsbescheiden sind, Ablehnung von Leistungsbescheiden, Leistungsgewährung, Leistungsberechnung. Das im Grunde nach nicht. Wir könnten, wenn der Weg zu diesem Leistungsbescheid Barrieren aufzeigt, da könnten wir dann schauen. Deswegen aber den eigentlichen Bescheid, Leistung, können wir nicht überprüfen. Vielen Dank. Auch wenn wir nicht tätig bei privatrechtlichen Streitigkeiten, bei denen Privatunternehmen ohne öffentlichen Auftrag die Ertragsgegner sind. Also Vermieter, privater Vermieter, Barrieren im Laden. Es muss schon Träger öffentlicher Verwaltung sein, der der Ertragsgegner ist. Und dieser Träger muss auch in Schleswig-Holstein angesiedelt sein, also der Träger der öffentlichen Verwaltung. Es geht jetzt hier nicht, dass wir gegen eine Bundesbehörde vorgehen können oder uns an eine Bundesbehörde wenden können oder auch an eine Behörde aus einem anderen Bundesland. Und dann gibt es noch bestimmte Themen, die ausschließlich in den Anwendungsbereich des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes fallen. Das ist zum Beispiel der verweigerte Zutritt mit Assistenzhunden. Da sind wir auch nicht für zuständig, auch wenn das hier in Schleswig-Holstein geschieht. Interessant. Sollten wir aber mal nicht zuständig sein, sind wir gerne behilflich, wirklich eine passende Anlaufstelle, die weiterhelfen kann zu finden, weiterzuleiten und Lösungen aufzuzeichen. Sehr gut. Jetzt gehen wir mal vom guten Fall aus. Sie sind zuständig, Sie werden aktiv. Was oder wie kann ich mir das vorstellen? Der Antrag ist gestellt, Sie haben festgestellt, das passt. Da können wir aktiv werden. Wie würde es beispielsweise dann, wie würde es dann weitergehen? Also sind alle Voraussetzungen erfüllt, Antrag liegt vor, dann wird erstmal dieser Abschrift des Antrags an den Träger der öffentlichen Verwaltung, der betroffen ist, übermittelt. Der bekommt dann die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von einem Monat zu diesem Antrag Stellung zu nehmen. Im besten Fall löst sich das Problem schon, weil er auf einmal merkt, oh, da ist ja wirklich was schief gelaufen und er bietet zum Beispiel Abhilfe an, wie auch immer die aussehen mag. Wenn er nicht gleich abhilft, dann kann es sein, dass er eine Stellungnahme abgibt. Die wird natürlich dann auch, sobald sie uns vorliegt, den Antragstellenden zugesandt. Und diese wiederum bekommen auch Gelegenheit, sich hierzu nochmal zu äußern. Also es ist sehr transparent. Wir fragen nach, wir kriegen eine Rückmeldung und geben das auch weiter an die Beteiligten, sodass jeder über alle Schritte informiert bleibt. So, sollte aber immer noch nicht zu einer Einigung kommen, dann gibt es für uns die Möglichkeit. Das ist natürlich sehr einzelfallabhängig, aber es kann zum Beispiel ein Schlichtungsgespräch angesetzt werden oder direkt ein Schlichtungsvorschlag durch uns unterbreitet werden. Das Ziel ist ja immer diese gütliche Einigung finden. Sollte der jetzt an sich ein Schlichtungsgespräch gut tut und dem voranbringen würde, den Prozess, dann können diese Gespräche persönlich sein, telefonisch, aber auch zum Beispiel bei Videokonferenz. Da hat der Antragstellende auf jeden Fall ein Mitspracherecht, die das dann abzulaufen hat, wenn es entschieden wurde durch uns. Und wenn bei diesem Verschlichtungsgespräch auch keine Einigung erzielt wird, dann bleibt uns die Möglichkeit, noch einen Vorschlag zu machen. Also er geht schriftlich und dann gibt es auch wieder eine Frist, jeden Beteiligten diesen Vorschlag anzunehmen oder abzulehnen. Und wenn keine Einigung erzielt wird, dann sind wir leider auch am Ende, dann muss das Schlichtungsgespräch abgeschlossen werden. Darüber werden die Beteiligten auch wiederum informiert und wie gesagt, wir sind nur Ermittler und können Vorschläge machen. Wir sind nicht diejenigen, die letztendlich entscheiden, wie jetzt ein Richter oder sowas zu tun ist. Aber wenn man bei einer Schlichtungsstelle war und nachher dann doch zum Gerichtsverfahren kommt, ist es natürlich immer gut, diese Informationen dem Gericht mitzuteilen, dass man die Schlichtung versucht hat als Antragsteller. Das ist, glaube ich, ja nicht so nachteilig dann. Das ist richtig. Vor allen Dingen ist es auch wichtig, wenn man sich an uns wendet, dass man gegebenenfalls die Fristen für Rechtsmittel einhält. Weil unser Verfahren, also das Schichtungsverfahren, das hemmt nicht, diese Wendenfristen da sind, die laufen, die hemmt sich. Parallel auch bedacht werden. Warum ist es wichtig, dass Menschen mit Behinderung, die sich benachteiligt, diskriminiert fühlen, mit ihren Problemen zu Ihnen als Schlichtungsstelle kommen, damit sie davon erfahren und gegebenenfalls eingreifen können oder müssen? Warum ist es wichtig, dass wir das fördern, dass die Information auch bei Ihnen ankommt und natürlich durch Sie dann auch bei der Landesbindernbeauftragten? Ja, das ist auf jeden Fall wichtig, wie meine Kollegin auch schon eingangs sagte. Es geht ja nicht nur darum, dass das Schlichtungsverfahren ein einfaches, kosten- und barrierefreies Verfahren für einvernehmliche Streitbeilegungen darstellt, sondern auch zur Sensibilisierung der Träger der Öffentlichen Verwaltung beiträgt. Und so haben wir auch schon gehört von meiner Kollegin, werden halt die bestehenden Barrieren sichtbar. Und im besten Fall führt das ja dazu, dass Barrierefreiheit in Zukunft gleich mitgedacht wird, dass sie nicht erst nachträglich berücksichtigt wird, sondern von Anfang an Teil der Entscheidung und Planung und auch Umsetzung in der öffentlichen Verwaltung ist. Weil es geht ja gerade darum, eine inklusive Haltung zu entwickeln und Strukturen zu schaffen, die allen Menschen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten rechtberechtigend Zugang zu ermöglichen. Wichtig, dass Barrierefreiheit kein Extra ist, sondern zum Standard und zur Selbstverständlichkeit wird. Und dazu soll das Schlichtungsverfahren beitragen und dafür ist es wichtig, dass Konflikte durch die Betroffenen an uns herangetragen werden, damit wir das auch weiter vorantreiben können. Sehr schön. Letzte Frage. Ich habe jetzt das Gefühl, ich müsste mich bei Ihnen melden. Wie geht das? Wo melde ich mich? Wo ist meine Anlaufstelle? Welche Möglichkeiten habe ich? Also allgemeine Informationen zum Antrag um das Schlichtungsverfahren erhalten Sie telefonisch über die Geschäftsstelle oder auch Informationen finden Sie auf der Internetseite. Das ist auf jeden Fall möglich. Haben Sie die Telefonnummer für uns zufälligerweise bei Hand? Ja, also die Geschäftsstelle erreichen Sie auf jeden Fall am Dienstag zwischen 10 und 12 Uhr. Die ist dann auf jeden Fall besetzt. An den anderen Tagen ist ein Anrufbeantworter geschaltet und der wird auch regelmäßig abgehört und wir werden uns dann rückmelden und ihr Anliegen dann quasi bearbeiten. Die Nummer ist 0431 988 1272. Auf der Internetseite finden Sie auch noch alle Angaben, wie Sie sich auch per E-Mail oder über sonstige weitere barrierefreie Wege an uns wenden können. Frau Mohr, vielen Dank für diese Informationen und spannende Fälle, würde ich mal sagen. Ja, sind wir gespannt. Wir warten auf Ihre Anfragen und Anträge. Herzlichen Dank an Christine Mohr und Christine Lenecker für dieses spannende Interview und meldet euch definitiv bei Ihnen mit euren Anträgen, wenn es Probleme gibt, denn nur so können Probleme und Barrieren beseitigt werden. Zeit. Etwas sehr Wichtiges und etwas, was man manchmal nicht genug zur Verfügung hat. Gerade wenn es so bei uns auf Redaktionsschluss zugeht, brennt manchmal der Baum. Zumal in einem Monat, wo dann noch die Mitgliederversammlung stattfindet, wo noch ein bisschen Reste, Elemente vom Urlaub übrig bleiben und so weiter und so fort. Und so ist es uns passiert als Redaktion. Wir haben nicht rechtzeitig genug die Texte an unsere Co-Moderatorin Kathi Fichte übermittelt. Was ist damit passiert? Wir haben nun keine schöne Stimme von Kati. Die künstliche Intelligenz hilft uns aber dabei, dass ihr trotzdem die Informationen in Audioform bekommt. Es ist nicht die schönste Stimme. Ich bin da völlig konform mit euch. Aber es ging leider nicht anders. Hier kommen Informationen über die Woche des Sehens, über den Kreisplöen und noch andere gute, spannende Tipps. Bücher für starke und schwache Augen, Autorenlesung und Gespräch mit Martine Lestrath. Bonjour Deutschland und Geschichten, die Gottun, eine Veranstaltung des BSVSH in Kiel mit der Plöner-Autorin Martine Lestrath. Ihr Buch Bonjour Deutschland erschien in regulärer Druckschrift, als Hörbuch und in Großdruck. Das war ihr eine Herzenssache. Literatur für alle das ist auch dem Veranstalter wichtig. Martine Liestrat liest am 14. Oktober um 15 Uhr in der Begegnungsstätte des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein in der Melanchthonstraße 31 aus ihren Büchern Bonjour Deutschland und Geschichten, die guttun. Unsere Veranstaltung ist ein Beitrag zur bundesweiten Woche des Sehens und zur gleichzeitig stattfindenden Woche der seelischen Gesundheit. Weil die Platzkapazität auf 20 Personen begrenzt ist, bitten wir um Anmeldung. Jede Anmeldung wird bestätigt. Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten dafür auf den Anrufbeantworter der Rufnummer 04-31-70-57-80-59 oder per Mail an kiel.btbsvsh.org. Miteinander füreinander Begegnung mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein im Kreis Blöhn. Niemand muss allein bleiben mit den Herausforderungen, Zumutungen und auch seelischen Belastungen, die mit Zerschädigungen leider auch einhergehen In unserem Gesprächskreis finden Sie Menschen, die vor ähnlichen Problemen standen und stehen wie Sie und Ihre Angehörigen Sie sind eingeladen, uns, die Regionalgruppe Plön des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein-E.V, BSVSH, kennenzulernen im Rahmen unseres Klön- und Spiele-Nachmittags. Sie sind willkommen für den Austausch, der alles leichter machen kann. Sie finden uns am Freitag, 10.10., 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr. In Altes E-Werk Plön, 4 Schillingsberg 21, 24306 Plön BSVSH, Regionalgruppe Plön Dieter Lamp-Mail, Plönett bsvsh.org Bianca Bürkle Mobil, 0152, bis 58.700.2909. Weiter geht's in Kiel. Die bundesweite Woche des Sehens findet auch in diesem Jahr statt zwischen dem 8. Oktober, der als Tag des Sehens begangen wird und dem 15. Oktober unserem bekannten Internationalen Tag des Weißen Stocks. Unser Spitzenverband bietet mit seinen Kooperationspartnern ein starkes Portal und diverse Handreichungen wie Poster und Handzettel. Die Kooperationspartner sind die ProRetina Deutschland, das Deutsche Komitee zur Verhütung von Blindheit und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft, DOG, die älteste und eine der größten medizinischen Fachgesellschaften. Die Möglichkeiten, mit Veranstaltungen in die Öffentlichkeit zu gehen, sind sehr reichhaltig. Der BSVSH ist mit einigen Angeboten 2025 dabei. Diese sollen im folgenden Insteckbriefen vorgestellt werden. Beginnen wir am 10. Oktober in Plön. Sind Smartphones blind bedienbar? Informationsveranstaltung in der Begegnungsstätte des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e.V., BSVSH, in der Melanchthonstraße 31, 24114 Kiel. Am 11.10.2024 um 13 Uhr. Heutzutage ist ein Smartphone kaum noch aus unserem Alltag wegzudenken. Alle nutzen diesen Alleskönner wie ein Schweizer Taschenmesser. Wirklich alle. Auch Blinde und Sehbehinderte müssen sich der Herausforderung Smartphone stellen. Bettina Wagner und Nils Luthard demonstrieren exemplarisch am iPhone anhand von Szenarien wie ihnen das Smartphone bei der Bewältigung bestimmter Aufgaben hilft den Alltag zu meistern und laden zum Erfahrungsaustausch ein. In der Kieler Mela 31 treffen sich regelmäßig die Eppelsenacker, um sich gegenseitig zu helfen, Barrieren zu überwinden. Im Rahmen der bundesweiten Woche des Sehens freuen sie sich über Neugierige, die gern erfahren möchten, wie man so ein Smartphone blind bedienen kann. Wann, 11.10.2025 ab 13 Uhr Wo? Melanchthonstraße 31, 24114 Kiel. Weiter in Kiel mit einer literarischen Veranstaltung, die ebenso gut in die Woche der seelischen Gesundheit passt, die zeitgleich mit der Woche des Sehens stattfindet. Zirkus Roncalli lud zu einer besonderen Führung ein und Jürgen Trinkus war dort mit seinem Mikrofon unterwegs und ich wünsche jetzt gute Unterhaltung bei dieser spannenden Führung aus dem Zirkus Roncalli. Music. Ich freue mich sehr, dass Sie da sind und habe mich sehr gefreut, dass so eine große Gruppe kommt und sich für unseren Zirkus interessiert und auch so ein bisschen dafür interessiert, wie wir hier arbeiten und leben zusammen. Sie können ja, während wir reingehen, wir würden den ersten Stopp direkt im Vorzelt machen, einfach weil es das so schön riecht. Da riecht es jetzt schon nach Zuckerwatte und gebrannten Mandeln. Das ist einfach jedes Mal herrlich. Also finde ich immer noch nach so vielen Jahren. Ja, wir stehen hier also im Vorzelt von Roncalli. Das Vorzelt ist so der erste Kontakt des Publikums, wenn man reinkommt. Und vielleicht riechen Sie es schon. Hier gibt es die ganzen Köstlichkeiten, auf die man sich bei einem Zuckersbesuch auch freuen kann. Zuckerwatte, gebrannte Mandeln, Popcorn, das hören Sie hier auch im Hintergrund. Der Kollege bereitet gerade ganz frisches Popcorn zu. Wenn Sie da mal kurz Richtung linke Ecke lauschen, dann hören Sie das. Ja, wo das Klappern hier kommt. Ja, genau. Wo ist Pops? Ja, und man riecht das auch schon, genau. Der füllt das jetzt gleich in Papiertüten und verteilt das auf die Körbe. Und dann gehen nachher die Kollegen damit durchs Zelt und verteilen das und bieten das an. Oder man kann sich hier im Vorzelt schon begrüßen. Hier im Vorzelt ist es auch so, dass nachher die Artisten und das Orchester das Publikum willkommen heißen. Das heißt, werden Bonbons verteilt, rote Nasen gemalt. Die Artisten und die Kolleginnen vom Ballett malen so kleine rote Punkte auf die Nasen des Publikums. Und das ist alles mit so Teil dieser Willkommenskultur, wie sie Bernhard Paul vor fast 50 Jahren sich überlegt hat, wie er sich den idealen Zirkus vorstellt. Wir sind 104 Personen mit ungefähr 50 unterschiedlichen Berufen. Also fast jeder macht was anderes als der Mensch, der neben ihm sitzt. Und das ist natürlich, macht unsere Gespräche sehr spannend. Gleichzeitig kommen wir aus 22 unterschiedlichen Nationen und sprechen deshalb auch ganz viele unterschiedliche Sprachen. Am Anfang bei Zirkus Roncalli gab es auch noch exotische Tiere. Also es gab mit René Strickler lange Zeit einen Tierlehrer, der eben auch eine gemischte Tiertressur vorgeführt hat. Aber schon seit den 90er Jahren gibt es keine exotischen Tiere mehr und seit 2018 auch überhaupt keine Tiere mehr. Also auch keine Pferde oder Ponys. Wir haben trotzdem noch, wenn Sie nachher in die Manege kommen, es ist trotzdem noch so, dass wir den Zirkus aufbauen, als würden wir noch Tiere mitnehmen. Einfach weil das auch vom Geruch her was anderes ist. Das heißt, wenn wir den Zirkus aufbauen, dann wird erstmal hier in die Mitte der Manege ein Riesenlemberg geschüttet. Der ist ungefähr zwei bis drei Mann hoch und man denkt, wie absurd, das sieht absurd aus, wenn der LKW ankommt und von hinten erstmal so Lehm abschüttet. Und der hat früher dazu gedient, eben auch um den ganzen Untergrund weicher zu machen, dient aber auch natürlich dazu, den auszunivellieren, damit eben das auch eine ebene Fläche ist und die Artisten nachher, wenn sie Balance-Acts und so machen können, gut arbeiten können und gut eben balancieren können. Das heißt, das wird alles flach gestampft und dann kommt darauf nach wie vor das Sägemehl, schon allein auch wieder wegen des Dufts. Das werden Sie gleich merken, wenn Sie reingehen ins Zelt. Es riecht alles schön nach Holz. Es riecht aber sowieso auch schön nach Holz, weil wir natürlich auch, dass die ganze Sitzeinrichtung ist nicht aus Plastik, so wie in vielen anderen Unternehmen, sondern das ist noch wie in der guten alten Zeit. Wir haben hier zum Glück auch einen Bestandsschutz. Dass man eben diese Sitzeinrichtung noch verwenden darf. Bernhard Paul ist ja ein großer Sammler von Zirkuskunst und Zirkuswagen. Viele der Wagen, die wir hier dabei haben, sind über 100 Jahre alt. Und auch der Zirkus wird noch so aufgebaut wie in der guten alten Zeit, eben mit den vier Masten, mit einer Sitzeinrichtung, wo eben dann auch in das Eisengerüst die einzelnen Holzbretter eingesteckt werden. Und die Parkettlogen vorne sind auch aus Holz und gesteckt. Wir haben hier 1.320 Plätze. Auf den Sitzen sind auch so Samtpolster, so Plüsche nennt man die bei uns. Oder eigentlich sind es wie Hussen. Das ist auch ein ganz anderes Sitzgefühl. Und jetzt würde ich vorschlagen, weil es ist leise geworden im Zelt, dass wir vielleicht mal ins Zelt gehen. Ja, Sie können natürlich gerne alles anfassen, was Ihnen hier begegnet, damit Sie so einen Raumeindruck bekommen. Also oben auf der Musikerbühne sehen wir, es wird gerade noch ein bisschen geprobt. Also Sie stehen jetzt praktisch in dem Gang, hinter Ihnen gehen die Ränge hoch, da kommen auch nachher die Bänke, aber erstmal haben Sie hier auch die gepolsterten Stühle. Vor Ihnen sind die Boxen mit den Logen. Oben sind Kollegen, die einfach nicht aufhören können zu spielen. Das ist unser Orchester, da ist der Artisteneingang. Auf dem Artisteneingang ist das Orchester platziert und da der musikalische Leiter Georg Pommer, der hier schon seit über 40 Jahren musikalischer Leiter ist, der ist auch nach wie vor zu Scherzen aufgelegt, wie wir merken, und hat immer noch nicht genug hier zu spielen. In der Manege machen sich die Kolleginnen und Kollegen schon warm, das heißt, da ist alles schon für die Vorstellung vorbereitet, Aber jetzt ist noch ein bisschen der Moment, dass man sich hier nochmal dehnen kann und dass man nochmal ein bisschen sich aufwärmen kann nachher für die Vorstellung. Und ich würde sehr gerne mit Ihnen jetzt einmal wirklich in die Manege gehen. In der Manege ist das so, also ich habe schon erzählt von dem großen Lehmboden, wo das Sägemehl drauf ist. Und auf diesem Sägemehl, damit es für die Kolleginnen und Kollegen leichter ist zum Arbeiten, wenn sie Tanzen oder Artistik vorführen, ist nochmal das sogenannte Blanché gelegt. Das ist ein Holzboden. Das sind aber einzelne Teile, die da zusammengesteckt werden. Also das ist kein fugenloses Parkett, sondern das ist ein bisschen auch in Bewegung. Und auf diesem Planché, auf diesem Holzboden, liegt der rote Zirkus Roncalli-Teppich. Und gleichzeitig wird die Manege umrahmt von der sogenannten Piste. Das ist wie so eine kleine, wie eine Bank im Kreis. Und oben das Zelt wird abgeschlossen noch mit Logen, die ein bisschen so aussehen wie in der Mailänder Skala. Also wie so richtigen Theaterlogen. Sie hören jetzt auch schon unseren Schlagzeuger Julian, der sich einspielt. Die anderen Kollegen haben auf dem Orchester-Podium auch schon Platz genommen und machen sich warm, weil sie noch ein bisschen, ja, man muss immer in Bewegung bleiben hier. Ich würde es trotzdem wagen, dass wir in die Manege gehen. Und dann würde ich die Kollegen auch bitten, mal einen kurzen Moment still zu sein, damit sie auch vielleicht mit Klatschen und so ein bisschen die Akustik testen können. Die ist nämlich in der Mitte der Manege sehr besonders. Unsere Manege hat ein bisschen mehr als 10 Meter Durchmesser. Und wir gehen einmal im Kreis und dann würde ich Ihnen vorschlagen, dann führe ich Sie praktisch zu dieser Bank, die die Manege umrundet. Dann können Sie sich da auch hinsetzen, wenn Sie möchten. Genau, Sie können sich hier einfach hinsetzen. Sie können jetzt sehr gerne unten, wenn Sie möchten, alles in die Hand nehmen, anfassen, das Fegemehl aufheben, wozu Sie Spaß haben. Hinter sich. Wir haben auch hier Verzierungen in den Logen dahinter, die kann man auch erspüren. Da, wo die Bank aufführt, genau, da gibt es dann auch nochmal... Ja, genau, da gibt es nochmal so... Ja. Zu ihren Füßen ist das Sägemehl und eben das Flanché. Das können Sie gerne auch in die Hand nehmen oder dran riechen. Meinst du, wir können mal... Ja. Können wir mal zwei Minuten. Können wir mal kurz zwei Minuten Stille haben? Das wäre super. Danke. Jetzt können Sie hier mal die Akustik testen. Also wir haben ja über uns ein Zirkuszeltdach und ganz oben auch eine Kuppel. Diese Kuppel lässt sich hydraulisch öffnen. Das heißt, das ist ganz wichtig, wenn wir heizen oder eben im Sommer belüften, dass man auch, dass die warme, verbrauchte Luft nach oben absteigen kann. Das ist mit eine Erfindung von Bernhard Paul. Das gab es früher bei Zirkussen nicht. Da hat man das schon gerne mal gehabt, dass man im Zelt saß und dann hat es immer runtergetropft, immer mal wieder, weil die feuchte Luft hochgestiegen ist. Das müssen Sie heute nicht befürchten, zum Glück. Und Sie können jetzt gerne auch mal mit Klatschen oder so versuchen, wie sich das wie hier die Akustik ist. Vielleicht hören Sie es auch schon. Das ist natürlich das schönste Geräusch, das lieben wir auch hier beim Zirkus. Darauf reagieren alle positiv. Ich gehe jetzt auch mal hier in die Mitte, in die Mitte unter die Kuppel. Dann hört sich das Ganze schon an. Sie merken, man hat eigentlich hier eine sehr gute Akustik. Wir verstärken aber trotzdem unsere Kolleginnen und Kollegen, die sprechen. Das hört sich sehr schön an. Danke. Das, was Sie da hören, was immer wieder so poltert, das ist der Kollege Noël, unser Jongleur, der sich hier warm jongliert. Und der muss nämlich, weil der ziemlich direkt im ersten Teil dran ist, muss der wirklich bis kurz vor Beginn der Vorstellung, hört der nicht auf zu jonglieren, damit der dann auch wirklich alles nachher, damit nachher es nicht knallt und nicht klappert und nicht poltert. Mit Keulen, es wird mit Keulen jongliert, aber er jongliert nachher auch mit Hüten und mit kleinen Tischtennisbällen, die er praktisch so aus dem Mund pustet und wieder mit dem Mund auffängt. Jetzt habe ich den Jongleur hier vertrieben, das wollte ich nicht. Noelle, you can continue if you want, it's no problem. Ah, da möchte jemand mit jonglieren. Okay, okay. Okay, Noelle. Okay. Ja, Noelle jongliert noch ein bisschen extra für Sie. Also so hört es sich an, wenn man mit Keulen jongliert. Danke. Noël, ist es okay, zu einem von den Runden ein Rund? Ja, Sie können das gerne einmal rumgeben, wenn Sie möchten. Dann kann man dann einmal die Keule in die Hand nehmen. Es hat mir große Freude bereitet. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und ich wünsche Ihnen eine schöne Vorstellung. Ich hoffe, es gefällt Ihnen. Wir haben eine große Anzeige. Vielen Dank, Herr Ibe. Ton-, Film- und Videoaufzeichnungen können wir Ihnen leider aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestalten. Music. Das war der Zirkus Rumpalli, 2025 in Lübeck. Harkbom, Amrum. Zwischen Austernfischern und Regenpfeifern ist Nanning zu Hause. Amrum, die wilde Nordseeinsel mit ihren Sandbänken und den leuchtenden Heidekrautfeldern, ist alles, was er kennt. Doch der Krieg geht auch an der kleinen Inselgemeinde nicht spurlos vorbei. Lebensmittel sind knapp und solange der Vater nicht bei ihnen ist, muss Nanning sich um die Familie kümmern. Gelesen von Torben Kessler, 510 Minuten, Buchnummer 71926. Das war es für die Ausgabe September von Moinsen, dem Podcast-Audiomagazin vom Blinden- und Sehbehindertenverein Schleswig-Holstein. Übrigens seit, ich glaube, September 2022, also genau jetzt schon drei Jahre, monatlich präsent. Ja, das sollte man mal uns nachmachen. Ich glaube, wir sind einer der wenigen Landesverbände, die das hinkriegen. Die anderen machen alle eine gute Arbeit, aber wir sind der Meinung, dass jeden Monat Informationen an unsere Mitglieder und Mitgliederinnen zu leisten sind und zu senden sind. und deshalb nutzen wir so viel wie möglich Kanäle, die uns zur Verfügung stehen. Euch wünschen wir jetzt eine gute Zeit. In der Oktoberausgabe sprechen wir definitiv über die Mitgliederversammlung und haben uns sonst noch ganz spannende Themen. Bis dahin einen wunderbaren Herbstanfang, eine gute, erholsame Zeit und macht das Beste draus. Euer Moderator Sascha Lang sagt Tschüss, Bye Bye. Moin sehen. Moin sehen. Moin sehen. Moin sehen. Moin sehen. Impressum und Kontakt. Moinsen, das Audio-Informationsmagazin, ist eine Publikation des Blinden- und Sehbehindertenvereins Schleswig-Holstein e.V. Landesgeschäftsstelle Memelstraße 4 in 23 554 Lübeck. Telefon 0451 408 508 0. Telefax 0451 408 508 55. E-Mail info at bsvsh.org, Homepage www.bsvsh.org. Die redaktionelle Verantwortung hat Dr. Jürgen Trinkus, der Landesvorsitzende des BSVSH, redaktionelle Mitarbeit Regine Planer-Regis für das Lektorat, Michael Eggers als Sprecher und Sascha Lang als Audio-Redakteur. Für Anregungen und Themenvorschläge freuen wir uns auf Ihre Zuschriften per E-Mail an folgender Adresse redaktion.bsvsh.org.

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