Depression - BU eines Selbstständigen
Die Berufsunfähigkeit eines Hoteliers
27.12.2021 12 min
Zusammenfassung & Show Notes
„Organisieren Sie sich um, lassen Sie andere für sich arbeiten“
Versicherungen sind sehr kreativ, wenn es darum geht Leistungen zu verweigern – das ist unsere Erfahrung.
Versicherungen sind keine Unternehmensberater, auch, wenn sie gelegentlich so auftreten.
Versicherungen sind keine Unternehmensberater, auch, wenn sie gelegentlich so auftreten.
Wer als Chef, als Chefin, Inhaber oder Inhaberin eines mittelständischen Unternehmens dauerhaft krank wird und bei seiner Versicherung einen entsprechenden Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellt, bekommt die anmaßende Fürsorglichkeit der dortigen Leistungsabteilung zu spüren: Organisieren Sie Ihr Geschäft doch einfach um! Lassen Sie Ihre Familie für sich arbeiten! Delegieren Sie. Mit solch´ scheinbar guten Ratschlägen will man sich der eigenen Leistungspflicht entziehen.
Versicherungen sollten das sein lassen. Gerade gegenüber mittelständischen Unternehmern, Unternehmerinnen, Handwerkern und Handwerkerinnen, die um ihr Lebenswerk bangen. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mensch nur noch weniger als die Hälfte seiner beruflichen Aufgaben erfüllen kann. Und dies mehr als sechs Monate lang. Das gilt ganz klar auch für Selbständige.
Es gibt sehr viele Menschen, die sich ihre Berufsunfähigkeit nicht eingestehen können und wollen, obwohl sie versichert sind. Ihr Ego und ihr Durchhaltewillen stehen ihnen im Weg. Es sind Menschen, die einfach wider bess´ren Wissens weitermachen.
Unser heutiger Fall betrifft die Berufsunfähigkeit eines Hoteliers aus Norddeutschland. Einige Jahre führte er das Hotel sehr erfolgreich. Er war derjenige, der alles zusammenhielt und die Strategie vorgab. Er war „Chef“ par excellence. Bis er erkrankte!
Die Versicherung lehnte den Antrag mit dem Hinweis auf folgenden Vertragspassus ab, „bei Selbständigen liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn sie nach einer zumutbaren Umorganisation gleichwertige, andere Tätigkeiten ausüben könnten.“ Die Leidensgeschichte dieses honorigen Mannes und wie sie weitergeht – davon erzählt unser Podcast Nummer 4 – hören Sie gerne rein!
Die Versicherung lehnte den Antrag mit dem Hinweis auf folgenden Vertragspassus ab, „bei Selbständigen liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn sie nach einer zumutbaren Umorganisation gleichwertige, andere Tätigkeiten ausüben könnten.“ Die Leidensgeschichte dieses honorigen Mannes und wie sie weitergeht – davon erzählt unser Podcast Nummer 4 – hören Sie gerne rein!
· Berufsunfähigkeit
· Psyche
· Depression
· Ablehnung BU- Antrag
· Unternehmer / Selbstständige
· Verzögern, verweigern, vergleichen
· OK-Rechtsanwälte
Mehr in unserem OKast:
„Organisieren Sie sich um, lassen Sie andere für sich arbeiten“
Versicherungen sind sehr kreativ, wenn es darum geht Leistungen zu verweigern – das ist unsere Erfahrung.
Versicherungen sind keine Unternehmensberater, auch, wenn sie gelegentlich so auftreten.
Versicherungen sind keine Unternehmensberater, auch, wenn sie gelegentlich so auftreten.
Wer als Chef, als Chefin, Inhaber oder Inhaberin eines mittelständischen Unternehmens dauerhaft krank wird und bei seiner Versicherung einen entsprechenden Antrag auf Berufsunfähigkeitsrente stellt, bekommt die anmaßende Fürsorglichkeit der dortigen Leistungsabteilung zu spüren: Organisieren Sie Ihr Geschäft doch einfach um! Lassen Sie Ihre Familie für sich arbeiten! Delegieren Sie. Mit solch´ scheinbar guten Ratschlägen will man sich der eigenen Leistungspflicht entziehen.
Versicherungen sollten das sein lassen. Gerade gegenüber mittelständischen Unternehmern, Unternehmerinnen, Handwerkern und Handwerkerinnen, die um ihr Lebenswerk bangen. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn ein Mensch nur noch weniger als die Hälfte seiner beruflichen Aufgaben erfüllen kann. Und dies mehr als sechs Monate lang. Das gilt ganz klar auch für Selbständige.
Es gibt sehr viele Menschen, die sich ihre Berufsunfähigkeit nicht eingestehen können und wollen, obwohl sie versichert sind. Ihr Ego und ihr Durchhaltewillen stehen ihnen im Weg. Es sind Menschen, die einfach wider bess´ren Wissens weitermachen.
Unser heutiger Fall betrifft die Berufsunfähigkeit eines Hoteliers aus Norddeutschland. Einige Jahre führte er das Hotel sehr erfolgreich. Er war derjenige, der alles zusammenhielt und die Strategie vorgab. Er war „Chef“ par excellence. Bis er erkrankte! Die Versicherung lehnte den Antrag mit dem Hinweis auf folgenden Vertragspassus ab, „bei Selbständigen liegt keine Berufsunfähigkeit vor, wenn sie nach einer zumutbaren Umorganisation gleichwertige, andere Tätigkeiten ausüben könnten.“
Die Leidensgeschichte dieses honorigen Mannes und wie sie weitergeht – davon erzählt unser Podcast Nummer 4.
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