Podcast Berufsunfähigkeit

Recht und Klarheit vom Spezialisten

Schmerzerkrankung - BU einer Angestellten

Wie einschüchternd Versicherungen formulieren

29.01.2022 9 min

Zusammenfassung & Show Notes

Haben Sie schonmal ein Ablehnungsschreiben gelesen? Oder gar erhalten?
 
Versicherungen lassen sich einiges einfallen, um eine Leistung nicht zahlen zu müssen: Dafür beschäftigen sie gerne auch externe Experten. Dabei wird auch wissenschaftliche Literatur herangezogen und auf Studien Bezug genommen, die irgendwo international erstellt wurden. Diese dienen dann teilweise mit als Grundlage ausführlicher Begründungen der Versicherung, warum man einen Antrag ablehnen, kündigen oder für nichtig erklären kann. 
 
Auf Versicherte wirken diese Text-Kaskaden genau so, wie sie sollen: Einschüchternd. 
Manchmal hat man den Eindruck, als seien der Zentrale der Versicherungskonzerne eine ganze Universitätsbibliothek angesiedelt. Da werden Fachbegriffe gewälzt und Medizinhistorie aufgeblättert, nur zu einem Zweck: Irgendeine wissenschaftliche Studie X in den Dienst der Leistungsabteilung und einer spitzfindigen Argumentation zu stellen um daraus zu generieren,
dass die Versicherung nicht zahlen muss.
 
Diesmal berichten wir von einem Fall aus Bayern. Eine Verlagskauffrau hatte vor zehn Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen. Anfang 2017 beantragte sie die vereinbarte Rentenzahlung, weil sie an einer unheilbaren chronischen Schmerzerkrankung erkrankte. Eine sehr schmerzhafte Beeinträchtigung. Mehrere Ärzte an verschiedenen Orten in Deutschland hatten die Versicherte behandelt , krankgeschrieben und der Verlagskauffrau eine mehr als fünfzigprozentige Berufsunfähigkeit attestiert.
 
Wie geradezu unerhört kreativ, die Versicherung Ihre Ablehnung begründete, erfahren Sie in unserem Podcast Nummer 5. Reinhören lohnt sich!
 
  • Berufsunfähigkeit
  • Schmerzen
  • Nerven, Muskeln
  • Psyche
  • Fibromyalgie
  • Ablehnung BU-Antrag
  • Unternehmer, Selbstständige, Angestellte
  • OK-Rechtsanwälte

Haben Sie schonmal ein Ablehnungsschreiben gelesen? Oder gar erhalten?
 
Versicherungen lassen sich einiges einfallen, um eine Leistung nicht zahlen zu müssen: Dafür beschäftigen sie gerne auch externe Experten. Dabei wird auch wissenschaftliche Literatur herangezogen und auf Studien Bezug genommen, die irgendwo international erstellt wurden. Diese dienen dann teilweise mit als Grundlage ausführlicher Begründungen der Versicherung, warum man einen Antrag ablehnen, kündigen oder für nichtig erklären kann. 
 
Auf Versicherte wirken diese Text-Kaskaden genau so, wie sie sollen: Einschüchternd.
Manchmal hat man den Eindruck, als seien der Zentrale der Versicherungskonzerne eine ganze Universitätsbibliothek angesiedelt. Da werden Fachbegriffe gewälzt und Medizinhistorie aufgeblättert, nur zu einem Zweck: Irgendeine wissenschaftliche Studie X in den Dienst der Leistungsabteilung und einer spitzfindigen Argumentation zu stellen um daraus zu generieren,
dass die Versicherung nicht zahlen muss.
 
Diesmal berichten wir von einem Fall aus Bayern. Eine Verlagskauffrau hatte vor zehn Jahren eine BU-Versicherung abgeschlossen. Anfang 2017 beantragte sie die vereinbarte Rentenzahlung, weil sie an einer unheilbaren chronischen Schmerzerkrankung erkrankte. Eine sehr schmerzhafte Beeinträchtigung. Mehrere Ärzte an verschiedenen Orten in Deutschland hatten die Versicherte behandelt , krankgeschrieben und der Verlagskauffrau eine mehr als fünfzigprozentige Berufsunfähigkeit attestiert.
 
Wie geradezu unerhört kreativ, die Versicherung Ihre Ablehnung begründete, erfahren Sie in unserem Podcast Nummer 5. Reinhören lohnt sich!

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