Schöffen TV Podcast

Jörg Schmitz
Schöffen TV ist der Kanal für das richterliche Ehrenamt. In Deutschland sitzen über 100.000 Bürger*innen mit auf der Richterbank – als Schöffen und Jugendschöffen, als Handelsrichter sowie zum Beispiel an Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichten. 

Allein circa 60.000 Bürger*innen sind im Schöffenamt tätig, also als ehrenamtliche Richter*innen in der Strafgerichtsbarkeit. Sie entscheiden mit gleicher Stimme an Amts- und Landgerichten mit – im Namen des Volkes.

Das Ziel von Schöffen TV: mehr Sichtbarkeit und mehr Lobby für eines der verantwortungsvollsten Ehrenämter des Landes: das richterliche Ehrenamt. Das richterliche Ehrenamt ist Partizipation an der Rechtsprechung. Direkter geht Beteiligung an der Demokratie wohl kaum.

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Das Rechts- und Gerechtigkeitsempfinden der Bevölkerung, in dessen Auftrag »im Namen des Volkes« bei Gericht geurteilt wird, wird durch laufende Rechtssprechung geprägt. Wenn bei Gericht ein »Deal« abgeschlossen wird, gehen in der Öffentlichkeit schnell mal die Emotionen hoch – insbesondere wenn die Tat erheblich und die Strafandrohung bedeutend waren. Beispiele dafür sind aktuelle Verfahren wie das um den Diebstahl von Schmuck im Wert von über 136 Millionen Euro aus dem »Grünen Gewölbe« (Landgericht Dresden) oder das Verfahren gegen den ehemaligen Manager eines Automobilkonzern wegen Betrugs (Landgericht München). Beide Entscheidungen wurden in der Öffentlichkeit scharf kritisiert. – An Verfahren an Amts- und Landgerichten mit einer Straferwartung von mehr als zwei Jahren (Amtsgericht) bzw. mehr als vier Jahren Freiheitsstrafe (Landgericht) sind auch Schöffinnen und Schöffen als gleich stimmberechtigte Kammermitglieder beteiligt. 

Was genau ist eigentlich ein »Deal«, was sind seine Konsequenzen, warum wird er überhaupt angestrebt?

Prof. Dr. Jörg Kinzig und Benedikt Iberl vom Institut für Kriminologie der Eberhard Karls Universität Tübingen haben fast 9.000 Schöffinnen und Schöffen in Deutschland zu Erfahrungen mit einem »Deal« – juristisch: »Verständigung zwischen Gericht und Verfahrensbeteiligten« (§ 257c StPO) – befragt. Über den Anlass für ihre Befragung, die Unschärfe zwischen »informeller Absprache« und »formeller Verständigung« und über wesentliche Ergebnisse ihrer Untersuchung berichten sie bei Schöffen TV. 

+++ Zum Nachlesen: kostenlose Publikationen +++
Link zur Verständigungsstudie: doi.org/10.5771/9783748922094 
Link zur Schöffenbefragung: doi.org/10.5771/9783748942634 

Obwohl sie an bis zu lebenslangen Freiheitsstrafen mitentscheiden, erhalten Schöffinnen und Schöffen keinerlei Fortbildungen. So ist für sie schon das bloße eigenständige Erkennen einer Verständigung unter Umständen überhaupt nicht möglich, genauso wenig wie das selbstständige Einordnen einer informellen Absprache.

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