Die Rechtslage – LTO

Legal Tribune Online
Im Podcast "Die Rechtslage" erfahrt Ihr alles Wichtige über aktuelle Rechtsprechung, Rechtspolitik und die wichtigsten Rechtsdebatten des Landes – direkt von der Redaktion von Legal Tribune Online.
In Folge 29 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Felix W. Zimmermann und Markus Sehl mit folgenden drei brisanten Themen:

1. Wie schnell droht Politikern nach Strafurteil ein Wahlverbot?
Nach dem spektakulären Wahlausschluss gegen die rechtsnationale Politikerin Marine Le Pen in Frankreich, stellt sich die Frage: Droht das Politikern auch in Deutschland, wenn sie wegen Straftaten verurteilt werden? Auch das Strafgesetzbuch enthält dazu strenge Regeln. Bei Verbrechen droht sogar ein automatischer Ausschluss, bei anderen gravierenden Straftaten haben die Gerichte einen Ermessensspielraum. Wie können sich Politiker dagegen wehren? Wir diskutieren: Brauchen wir eine solche Auschluss-Regelung eigentlich? Müsste sie reformiert werden? Sollte es Bürgerinnen und Bürger an der Wahlurne ganz überlassen werden, ob sie einen straffälligen Politiker wählen wollen? Und schließlich: Würde es das Rechtssystem eigentlich aushalten, wenn der aussichtsreichste Spitzenkandidat von einem Gericht von der Wahl ausgeschlossen wird?

2. AfD-Justizblockade in Thüringen
Die AfD hat nach der Landtagswahl im Herbst 2024 eine starke Mehrheit errungen, nun blockiert sie im Thüringer Landtag die Wahlausschüsse für neue Richter und Staatsanwälte. Ein nachvollziehbarer politischer Schachzug - und eine Gefahr für die Justiz? Die Brombeer-Koalition setzt auf riskante Übergangslösungen. Wir fragen uns: Taugen die auch verfassungsrechtlich? Während der Podcast-Aufnahme scheitert ein neuer Anlauf im Thüringer Landtag, den Ausschuss neu zu besetzen. Wie kann die Blockade aufgelöst werden?

3. BGH zu Sexsomnia Fall um schlafwandelnden Staatsanwalt
Missbrauchte ein ehemaliger Staatsanwalt schlafwandelnd seinen Sohn und war er dabei schuldfähig? Litt er an einer seltenen Schlafstörung Sexsomnia? Oder war das nur eine schwer zu widerlegende Verteidigungsstrategie? Obwohl die Staatsanwaltschaft sich geweigert hatte, den Mann anzuklagen, verurteilte schließlich das Landgericht Lübeck ihn. Nun kam es aber zu einer überraschenden Wende. Der BGH hob die Verurteilung auf. Entscheidend war die Aussage einer Zeugin, die ebenfalls Juristin ist.

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