DRL002: Angriffsziel Deutschland? / Liebesverbot für Spitzel / Anwälte mit Gewissensbissen / AfD hofft auf BVerfG
Darf Russland uns angreifen, wenn wir Taurus liefern? Spricht das BVerfG der AfD Ausschussvorsitze im Bundestag zu? Was soll das V-Leute-Gesetz bringen
23.03.2024 32 min
Zusammenfassung & Show Notes
In der zweiten Folge des neuen Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Euch heute LTO-Chefredakteur Felix W. Zimmermann und der justizpolitische Korrespondent Christian Rath.
Sie werfen zunächst einen Blick auf die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über die Frage, ob der AfD Ausschussvorsitze im Bundestag zustehen. Christian Rath war selbst bei der Verhandlung, erläutert die verfassungsrechtlichen Hintergründe und gibt eine Prognose ab.
Das Mantra der Bundesregierung im Ukraine-Krieg lautet "Wir dürfen keine Kriegspartei" werden. Dabei argumentiert vor allem die SPD auch mit vermeintlichen rechtlichen Gründen. Felix W. Zimmermann erklärt, warum diese Argumentation die Gesellschaft in die Irre führt und beantwortet die Frage, ob uns Putin angreifen dürfte, wenn wir die Taurus-Raketen liefern.
Bauernprotestler, Klimaaktivisten, Kinderschänder, Rüstungskonzerne: Alle brauchen früher oder später anwaltlichen Rat. Die Generation Z will aber nicht mehr alle Mandate annehmen, sagt eine Studie aus UK. Tanja Podolski aus der LTO-Redaktion ist zu Gast im Podcast und erläutert auch, ob angestellte Junganwälte Mandanten aus Gewissensgründen ablehnen dürfen.
Der Spitzel, der mich liebte – das darf es in Zukunft wohl nicht mehr geben. Denn das neue V-Leute-Gesetz macht strenge Vorgaben für den Einsatz von V-Leuten. Wichtig auch für Examenskandidaten: Die neue Regelung zur Tatprovokation.
Außerdem wieder dabei: Marcel Schneider mit dem Newsrückblick und unser Urteil-Geräuscheraten mitsamt Auflösung und neuem Rätsel. Auch diesmal gibt es eine LTO-Tasse zu gewinnen. Einsendeschluss ist der 5.4. Es entscheidet das Los.
Feedback und Anregungen oder eine neue Geräuschidee für uns? Dann schickt gerne eine Mail an rechtslage@lto.de.
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