Die Rechtslage – LTO

Legal Tribune Online

DRL009: Videobeweis bei der UEFA-EM / Pyrotechnik Verbrechen?/ Illegale Sportwetten / Füllkrugs Fehlschuss

29.06.2024 41 min

Zusammenfassung & Show Notes

Im LTO-Podcast "Die Rechtslage" präsentieren Felix W. Zimmermann und Katharina Reisch diesmal ein Rechtslage-Spezial zur Fussball-Europameisterschaft.

Und das sind die Themen:

Welche Macht hat der Videoschiedsrichter?
Er ist eine unsichtbare Instanz in den Katakomben des Fußballstadions: Der Video-Schiedsrichter. Wie nie zuvor beeinflusst er bei dieser EM die Spiele. Aber wann darf er überhaupt eingreifen? Was passiert, wenn er sich mit dem Spielfeld-Schiedsrichter uneins ist? Können Trainer oder Spieler den Videobeweis erzwingen? Felix und Katharina diskutieren über die Macht des Videoschiedsrichters.

Ist Pyrotechnik wirklich kein Verbrechen?
Pyrotechnik“ ist der inoffizielle EM-Song 2024. Darin singt der „Balkonultra“, ein 29-jähriger Fußball-Fan aus Sachsen, die Ultra-Parole "Pyrotechnik ist doch kein Verbrechen". Inzwischen hat das Lied über 2 Millionen Wiedergaben bei Spotify, Menschen grölen es von ihren Balkonen, am Ballermann und in der deutschen EM-Fankurve. Sein Erfolg scheint dem „Balkonultra“ Recht zu geben. Die Hosts analysieren die Rechtslage zu Pyrotechnik im Stadion: Ist Pyrotechnik wirklich kein Verbrechen?

Leseempfehlung: Der LTO-Artikel von Katharina zur Strafbarkeit von „Pyrotechnik“ im Fußballstadion.

Muss das Fake-Maskottchen in den Knast?
Der YouTuber Marvin Wildhage hat die UEFA blamiert, indem er sich als falsches Maskottchen auf das EM-Spielfeld gemogelt und so massive Sicherheitslücken offengelegt hat. War das ein Hausfriedensbruch? Hat er sich Leistungen nach § 265a StGB erschlichen? Die Hosts diskutieren darüber, ob der Mann – wie von ihm in einem Video befürchtet – in den „Knast“ muss.

Leseempfehlung: Der LTO-Artikel von Katharina zur Strafbarkeit des Fake-Maskottchens und der Frage, ob die UEFA gegen das YouTube-Video vorgehen kann.

Bekommen die Verlierer von illegalen Sportwetten ihr Geld zurück?
Vor den EM-Spielen ist die Werbung voll mit Anbietern von Sportwetten. Doch Online-Sportwetten waren vor ein paar Jahren noch illegal, weil ihre Anbieter keine Lizenz für das Online-Angebot hatten. Nun hat der Bundesgerichtshof zu der Frage verhandelt, ob die Verlierer solcher illegalen Sportwetten ihr Geld zurückbekommen. LTO-Referendarin Maryam Kamil Abdulsalam berichtete für LTO aus der Verhandlung und erklärt im Redaktionsgespräch, was für die Wettanbieter auf dem Spiel steht, um welche Anspruchsgrundlagen es dabei geht und mit welchen Argumenten sich die Anbieter wehren.

Leseempfehlung: Der Artikel von Maryiam zur BGH-Verhandlung über illegale Online-Sportwetten.

Wer haftet für Füllkrugs Fehlschuss?
Zum Schluss geht es um den folgenreichen Fehlschuss des Nationalspielers Niclas Füllkrug im Vorfeld des EM-Eröffnungsspiels zwischen Deutschland und Schottland. Der Spieler hat beim Warmmachen mit einem Schuss das Tor verfehlt und einen seitlich dahinter sitzenden deutschen Fußball-Fan getroffen. Der Zuschauer aus Bremerhaven hat sich dabei die Hand gebrochen. Katharina und Felix sprechen über eine Frage, die nur Juristen einfallen kann: Welche Ansprüche hat der Mann nun gegen Füllkrug und die UEFA?

Leseempfehlung: Alle Details gibt es im Artikel von Markus Sehl.

Außerdem gibt es einen ausführlichen Newsrückblick mit Luisa Berger zu allem, was abseits der Europameisterschaft wichtig war.  Unsere Links zu den wichtigsten News: 
Außerdem gibt es das Urteil-Geräuscheraten mitsamt Auflösung und neuem Rätsel. Es gibt wieder eine LTO-Tasse zu gewinnen. Bei mehreren richtigen Einsendungen entscheidet das Los. Einsendungen bitte an rechtslage@lto.de – dies gilt auch für Lob, Kritik, Themen- oder Geräuschvorschläge.
 
Musik: "Recht kommt" von Jan Böhmermann, „Fire“ (Official UEFA EURO 2024 Song von Leony, Meduza und OneRepublic, „Pyrotechnik“ von Marc Eggers, Ikke Hüftgold und Balkonultra, Zeit dass sich was dreht von $oho Bani, Herbert Grönermeyer, Ericson sowie „Füllkrug“ von Auditoro und paulomuc.

Bild:  Collage LTO / adobe stock: Rahmat