DRL013: Warum Compact erstmal weitermachen darf / KZ-Sekretärin mit 99 verurteilt / Deutscher Richter erkennt "Rechte der Natur" an
24.08.2024 37 min
Zusammenfassung & Show Notes
Im LTO-Podcast "Die Rechtslage" diskutieren Felix W. Zimmermann und Katharina Reisch diesmal über folgende Themen:
1. Der Eilantrag gegen das Compact-Verbot hatte Erfolg – Was hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden? Wie berücksichtigt es die Pressefreiheit?
1. Der Eilantrag gegen das Compact-Verbot hatte Erfolg – Was hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) entschieden? Wie berücksichtigt es die Pressefreiheit?
- Zur LTO-Berichterstattung: Compact klagt vor dem Bundesverwaltungsgericht; Warum das Compact-Verbot vorläufig aufgehoben wurde; Das Compact-Verbot wird vor Gericht halten (Gastkommentar von Gerhart Baum und Max Schulze); Grundsatzentscheidung per Pressemitteilung; Ein heikler Balanceakt (Gastkommentar von Prof. Dr. Wolfgang Schulz)
- Zu Folge 11 von „Die Rechtslage“
- Zum Verfassungsblog: Neue Beziehungen zwischen alten Bekannten (Dr. Paula Rhein-Fischer).
2. Landgericht Erfurt wagt eine Revolution und erkennt Rechte der Natur an - Was hat ein Dieselfall mit Rechten der Natur zu tun? Wie wird ein Wald in Südamerika vor Gericht vertreten? Und gibt es auch in Deutschland rechtspolitische Initiativen, die Rechte der Natur anzuerkennen? (mit Franziska Kring)
- Zur LTO-Berichterstattung: Jetzt klagt die Natur mit.
- Zum LTO-Interview mit Staatsrechtler Jens Kersten.
3. BGH zur Strafbarkeit einer KZ-Sekretärin – Wieso sind Schreibarbeiten in einem Konzentrationslager Beihilfe zum tausendfachen Mord? Wie kommt es, dass der BGH erst 80 Jahre nach den Taten darüber urteilt?
- Zur LTO-Berichterstattung: Bewährungsstrafe für KZ-Sekretärin; Das Sekretariat zur Vorhölle (Gastbeitrag von Roman Fiedler); Eine "zuverlässige und gehorsame Untergebene".
- Zum Aufsatz von Prof. Dr. Boris Burghardt in der ZIS 2019.
Außerdem gibt es einen ausführlichen Newsrückblick mit Marcel Schneider. Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback an rechtslage@lto.de.