DRL028: Historische Grundgesetzänderungen / Klimaklage David aus Peru gegen Goliath RWE / BGH-Urteil über Antifa-Ikone Lina E.
Recht verstehen und Mitreden
22.03.2025 39 min
Zusammenfassung & Show Notes
In Folge 28 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Christian Rath und Katharina Reisch mit drei brisanten Themen:
1. Historisches Finanzpaket – Warum die Lockerung der Schuldenbremse doch noch gelungen ist.
Die Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse wurden im Bundestag und im Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Wir erklären unter anderem, welche Modifikationen die Grünen noch in dieses historische Finanzpaket hineinverhandelt haben, ob die "Klimaneutralität bis zum Jahr 2045" nun ein neues Staatsziel ist und warum die FDP-Eilanträge vor den Landesverfassungsgerichten gescheitert sind.
Die Grundgesetzänderungen zur Lockerung der Schuldenbremse wurden im Bundestag und im Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen. Wir erklären unter anderem, welche Modifikationen die Grünen noch in dieses historische Finanzpaket hineinverhandelt haben, ob die "Klimaneutralität bis zum Jahr 2045" nun ein neues Staatsziel ist und warum die FDP-Eilanträge vor den Landesverfassungsgerichten gescheitert sind.
- Zu Folge 27 von „Die Rechtslage“
- Zur LTO-Berichterstattung: Landesverfassungsgerichte NRW und Bremen: Bundesländer müssen Zustimmung zum Schuldenpaket im Bundesrat nicht verweigern; Finanzpaket von Union, SPD und Grünen: Bundestag beschließt Grundgesetz-Änderungen; Weitere Eilanträge abgelehnt: Karlsruhe gibt endgültig grünes Licht für Sondersitzung; Nach den BVerfG-Beschlüssen zur Schulden-Sondersitzung: Könnte der "neue" Bundestag die Sondersitzung noch verhindern?
2. Peruanischer Bauer verklagt Energiekonzern - Muss RWE für Klimaschäden in Peru haften?
Das Haus eines Bauern in Peru ist bedroht. Weil wegen der globalen Erwärmung Gletscher in den peruanischen Anden abschmelzen, könnten Flutwellen oder Schlammlawinen sein Haus überfluten. Er fordert daher von RWE, einem der größten CO2-Emittenten Europas, einen Teil der Kosten für den Schutz seines Hauses zu übernehmen. Über die Klimaklage des peruanischen Bauern verhandelte nun das OLG Hamm. LTO-Redakteurin Franziska Kring war bei den Verhandlungstagen vor Ort. Mit ihr diskutieren wir über die rechtliche Argumentation des Bauern, die vorgelegten Beweise und die große Frage, wie sinnvoll solche Klima-Prozesse sind.
Das Haus eines Bauern in Peru ist bedroht. Weil wegen der globalen Erwärmung Gletscher in den peruanischen Anden abschmelzen, könnten Flutwellen oder Schlammlawinen sein Haus überfluten. Er fordert daher von RWE, einem der größten CO2-Emittenten Europas, einen Teil der Kosten für den Schutz seines Hauses zu übernehmen. Über die Klimaklage des peruanischen Bauern verhandelte nun das OLG Hamm. LTO-Redakteurin Franziska Kring war bei den Verhandlungstagen vor Ort. Mit ihr diskutieren wir über die rechtliche Argumentation des Bauern, die vorgelegten Beweise und die große Frage, wie sinnvoll solche Klima-Prozesse sind.
- Zur LTO-Berichterstattung: OLG Hamm verhandelt Klimaklage: Ein peruanischer Bergbauer gegen RWE; OLG Hamm verhandelt Klimaklage gegen RWE: Wie konkret ist die Gefahr für sein Haus in Peru?; Klimaklage des peruanischen Bauern gegen RWE: Urteil wird am 14. April verkündet; LG Stuttgart lehnt Klimaklage ab: Klimaklagen gegen Unternehmen überzeugen nicht.
3. BGH zu Lina E. - Warum muss die militante Antifaschistin ins Gefängnis?
Die militante Antifaschistin Lina E. war Teil einer kriminellen Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Rechtsextremisten zusammenzuschlagen. Dafür wurde sie 2023 vom OLG Dresden zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der BGH bestätigte nun das Urteil. Wir sprechen über die Angemessenheit der Strafe und den Vorwurf einer "Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands". Außerdem klären wir, warum Lina E. auch vom BGH nicht als „Rädelsführerin“ der Vereinigung gesehen wurde und wie lange sie nun wirklich ins Gefängnis muss.
Die militante Antifaschistin Lina E. war Teil einer kriminellen Vereinigung, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, Rechtsextremisten zusammenzuschlagen. Dafür wurde sie 2023 vom OLG Dresden zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Der BGH bestätigte nun das Urteil. Wir sprechen über die Angemessenheit der Strafe und den Vorwurf einer "Kriminalisierung des antifaschistischen Widerstands". Außerdem klären wir, warum Lina E. auch vom BGH nicht als „Rädelsführerin“ der Vereinigung gesehen wurde und wie lange sie nun wirklich ins Gefängnis muss.
- Zur LTO-Berichterstattung: BGH zu Linksextremistin: Lina E. war keine Rädelsführerin; Militante Antifaschistin Lina E.: Wohl doch keine Rädelsführerin.
Einsendungen für das Gewinnspiel sowie Feedback bitte an: rechtslage@lto.de
Songs:
- Recht kommt (Pol1zistensohn a.k.a Jan Böhmermann; Text Andreas Fabritius und Jan Böhmermann)
- Wärmer (Phil Laude feat. Yung Larry / Text: Phil Laude)