HAAS Steuernachrichten

HAAS GmbH
Since 05/2024 92 Episoden

Namensrechte von Influencern, Zusatzvergütungen an Urheber und AdV-Zinsen verfassungswidrig? | Steuernachrichten Update 46/24

Ist der kommerzialisierbare Teil eines Namensrechts bei Influencern einlagefähig?, Zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von Zusatzvergütungen für in der Vergangenheit überlassene Urheberrechte und Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent/Monat möglicherweise verfassungswidrig

12.11.2024 6 min

Zusammenfassung & Show Notes

Mit einem Rechtsbehelf beantragen Sie regelmäßig auch die Aussetzung der Vollziehung für den strittigen Steuerbetrag. Bleibt das Rechtsmittel (z.B. Einspruch) erfolglos, so werden Aussetzungszinsen von 0,5 Prozent pro Monat berechnet. 
Mit diesen Zinsen soll der Vorteil abgeschöpft werden, den ein Steuerpflichtiger durch die spätere Zahlung erlangt hat. Aber ist dieser Zinssatz in der aktuellen Niedrigzinsphase noch verfassungsgemäß?

Mit dieser Fragestellung hatte der BFH bereits für die Nachzahlungszinsen seinerzeit das Bundesverfassungsgericht mit Erfolg angerufen. BVerfG Beschluss v. 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14 (BVerfGE 158, 282) Seit 2019 betragen diese inzwischen nur 0,15 Prozent pro Monat, also 1,8 Prozent pro Jahr.

Der VIII. Senat des BFH hält den Zinssatz der AdV-Zinsen für verfassungswidrig und hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen. 

Sollten Sie einen Bescheid mit der Festsetzung von AdV-Zinsen erhalten, sollten Sie hiergegen Rechtsmittel einlegen und auf das anhängige Verfahren verweisen.

BFH-Beschluss v. 08.01.2024 – VIII R 9/23
*****************************************************************************************************
JETZT KANAL ABONNIEREN!
----------------------------------------------------------------
STEUERNACHRICHTEN AUF YOUTUBE: youtube.com/playlist?list=PL8jMu9RtjAOJ6V3rpqrwyMnilTxP9zjWj
MEHR INFOS zu diesem und anderen Online-Seminaren finden Sie unter: https://www.haas-wir-steuern.de/seminare
IMPRESSUM: https://www.haas-wir-steuern.de/impressum