Pensionsrückstellung und vGA, Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft und Verspätungszuschläge für Feststellungserklärungen | Steuernachrichten Update 37/24
Ansatzvoraussetzungen für eine Pensionsrückstellung und vGA, Unternehmereigenschaft einer Grundstücksgemeinschaft bei Vermietung von Garagen und Verspätungszuschläge für Erklärungen zur gesonderten Feststellung von Besteuerungsgrundlagen
10.09.2024 6 min
Zusammenfassung & Show Notes
Mit der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung sollen z.B. die Einkünfte der Mitunternehmer festgestellt werden. Diese werden dem jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamt zur Veranlagung mitgeteilt. – Wonach richtet sich die Höhe von Verspätungszuschlägen, wenn die Feststellungserklärung verspätet eingereicht wird?
Sachverhalt:
Eine GbR reichte ihre Feststellungserklärung ca. 4 Monate verspätet ein. Das Finanzamt setzt gegen den Mitunternehmer A einen Verspätungszuschlag von 966 Euro fest.
Der A hatte 22 Monate zuvor seine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer heraufsetzen lassen. Tatsächlich war sein tatsächlicher Gewinnanteil lediglich halb so hoch, wie seinerzeit angenommen.
Mitunternehmer A klage gegen die Festsetzung dieser Verspätungszuschläge.
Urteil:
Das FG Baden-Württemberg gab dem Kläger Recht. - Verspätungszuschläge sollen den Vorteil ausgleichen, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Abgabe der Erklärung erzielt hat. – Mitunternehmer A hatte aber Steuervorauszahlungen auf den fast doppelten Gewinn gezahlt, so dass hier die Erhebung des Verspätungszuschlags nicht rechtmäßig war.
Fazit:
Mit dem Urteil zeigt sich einmal mehr, wie bedeutsam die Überprüfung und Anpassung von Steuervorauszahlungen sein kann.
FG Baden-Württemberg 15.11.2023, 12 K 1945/23, Rev. IV R 29/23
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Eine GbR reichte ihre Feststellungserklärung ca. 4 Monate verspätet ein. Das Finanzamt setzt gegen den Mitunternehmer A einen Verspätungszuschlag von 966 Euro fest.
Der A hatte 22 Monate zuvor seine Vorauszahlungen zur Einkommensteuer heraufsetzen lassen. Tatsächlich war sein tatsächlicher Gewinnanteil lediglich halb so hoch, wie seinerzeit angenommen.
Mitunternehmer A klage gegen die Festsetzung dieser Verspätungszuschläge.
Urteil:
Das FG Baden-Württemberg gab dem Kläger Recht. - Verspätungszuschläge sollen den Vorteil ausgleichen, den der Steuerpflichtige durch die verspätete Abgabe der Erklärung erzielt hat. – Mitunternehmer A hatte aber Steuervorauszahlungen auf den fast doppelten Gewinn gezahlt, so dass hier die Erhebung des Verspätungszuschlags nicht rechtmäßig war.
Fazit:
Mit dem Urteil zeigt sich einmal mehr, wie bedeutsam die Überprüfung und Anpassung von Steuervorauszahlungen sein kann.
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