Die Rechtslage – LTO

Legal Tribune Online
Im Jura-Podcast "Die Rechtslage" erfahrt Ihr alles Wichtige über aktuelle Rechtsprechung, Rechtspolitik, und die wichtigsten Rechtsdebatten des Landes – direkt von der Redaktion von Legal Tribune Online, LTO, dem größten juristischen Medium Deutschlands (LTO.de).
Der LTO-Podcast richtet sich an alle, die an Rechtsfragen interessiert sind, aber in erster Linie an Jurist:innen. Für Studierende und Referendare können die Inhalte des Podcasts gerade in der mündlichen Prüfung im Staatsexamen  examensrelevant werden. Denn auch Prüfer lesen und hören LTO. 


In Folge 46 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch Annelie Kaufmann und Christian Rath und sprechen über zwei wichtige Entscheidungen und einen interessanten Vorschlag zur Änderung des Strafrechts :

1. Selbstbewusste Entscheidung des LG München - KI darf nicht einfach so Liedtexte verwenden
Das LG München I hat entschieden: Wenn ChatGPT komplette Liedtexte speichert und ausgibt, ist das ein Verstoß gegen Urheberrechte. Geklagt hatte die Gema, es ging zum Beispiel um “Atemlos” und um Songs von Herbert Grönemeyer. Die Verwertungsgesellschaft will, dass OpenAI für die urheberrechtlich geschützten Werke Lizenzen kauft und bekam in erster Instanz Recht. Wie geht es weiter und was gilt für andere Texte, Bilder und Musik?

GEMA siegt gegen OpenAI im Streit um Liedtexte

2. Sitzblockaden - die Versammlungsfreiheit endet da, wo die der anderen anfängt?
Auch friedliche Sitzblockaden sind strafbar, wenn damit eine gegnerische Demonstration vereitelt werden soll. Was dürfen Demonstranten, die gegen eine andere Versammlung demonstrieren? Ist Art. 21 Versammlungsgesetz verfassungsgemäß? Wir diskutieren über eine Grundsatzentscheidung aus Karlsruhe - die noch aus einem anderen Grund alle Jurist:innen kennen müssen.

BVerfG zieht Grenze für Gegenprotest

Verfassungsgericht zu Antifa-Protesten: Blockaden gegen rechte Demos bleiben strafbar | taz.de

3. Voyeuristische Fotos - bisher nicht strafbar, aber vielleicht bald?
Yanni Gentsch, Joggerin, ist das Gesicht einer Kampagne: Sie hat mehr als 150.000 Unterschriften gesammelt, damit voyeuristische Fotos strafbar werden und auch die Bundesjustizministerin überzeugt. Aber warum sind solche Fotos bisher nicht strafbar? Und machen neue Straftatbestände wirklich Sinn? Argumente dafür und dagegen - und ein ganz neuer Vorschlag.

Gesetz gegen Voyeurismus: Werden Po-Fotos strafbar?

Debatte um digitalen Voyeurismus: Rückschlag für Yanni Gentsch | taz.de

Musik:
• Recht kommt ( K.O... in KA)  / Interpret*in: Justice, POL1Z1STENSOHN a.k.a. Jan Böhmermann / Geschrieben von Andi Fabritius
• Atemlos durch die Nacht - 10 Year Anniversary / Interpret*in Helene Fischer, Shirin David / Geschrieben von Kristina Bach / Produziert von Beatzarre & Djorkaeff, Phil The Beat, Robin Haefs 
•  Paparazzi / Interpret*in: Lady Gaga / Geschrieben von Lady Gaga, Robert Fusari  / Produziert von Calvin Gaines, Robert Fusari 
• I Shall Not Be Moved / Interpret*in: Public Enemy / Geschrieben von Carlton Ridenhour, Gary Rinaldo 

Weitere Folgen

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In Folge 45 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und Euch diesmal Felix W. Zimmermann und Markus Sehl zu einer Folge mit folgenden drei Themen: 1....

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In Folge 44 des LTO-Podcasts "Die Rechtslage" begrüßen Sie und euch Annelie Kaufmann und Christian Rath mit folgenden Themen: 1. Rundfunkbeitrag - jetzt kan...

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In Folge 43 des LTO-Podcasts „Die Rechtslage“ begrüßen euch Felix W. Zimmermann und Markus Sehl mit diesen Themen: 1. Spionage-Drohnen – Feuer frei? Darf di...