Mehr als Schall und Rauch

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Mehr als Schall und Rauch 7 – Die Plastiksackerl-Verordnung

Über Littering und die EU-Richtlinie 2019/904 zur Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt

31.03.2021 13 min

Zusammenfassung & Show Notes

Die Gastgeber Ralf-Wolfgang Lothert und Dagmar Bachrich sprechen über Littering und was Zigarettenstummel mit der im Volksmund Plastiksackerl-Verbot genannten EU-Richtlinie zur Vermeidung von Kunststoffabfällen zu tun haben. Dazu haben sie sich mit Gottfried Eilenberger von Ökolab wissenschaftliche Unterstützung geholt.

Zigarettenstummel bestehen hauptsächlich aus Celluloseacetat. Cellulose – gewonnen aus natürlichen Rohstoffen wie Holzstoffen – wird chemisch verändert, um Celluloseacetat zu erzeugen. Diese chemische Veränderung trägt dazu bei, dass es als Kunststoff deklariert wird, weswegen auch für Zigarettenstummel die "Richtlinie (EU) 2019/904 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verringerung der Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt" zum tragen kommt. Bekannt ist diese Richtline bei uns vor allem als SUP – Single Use Plastics Directive. Im Volksmund auch Plastiksackerlverbot genannt.
Zwar zerfällt Celluloseacetat deutlich schneller als Kunststoffe, die aus fossilen Brennstoffen gewonnen werden, dennoch dauert dieser Prozess zu lange um als  "biologisch abbaubar zu gelten, obwohl es sich um ein aus natürlichen Rohstoffen hergestelltes Produkt handelt. Der Zeitraum, bis ein Zigarettenstummel vollständig abgebaut ist, beträgt zwischen zwei und fünf Jahren, die dabei anfallenden Abbaupro­dukte von Celluloseacetat sind Essigsäure (Essig), Kohlendioxid (CO2) und Wasser.
Die gesamte Richtlinie können Sie sich übrigens hier downloaden:
Zur Richtline (EU)2019/904