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Jahreswechsel einsatzstärkste Nacht für die Polizei

von Christine Brugger

31.12.2021 3 min

Zusammenfassung & Show Notes

 
Zum Jahreswechsel gelten aufgrund der Pandemie auch heuer besondere Regeln: 
-          Die Covid 19 Schutzmaßnahmenverordnung hebt die Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte am 31. Dezember und am 1. Jänner auf. 
-         In der Gastronomie und Hotellerie braucht es jedoch nach wie vor einen 2G-Nachweis und um 22.00 Uhr ist Sperrstunde und Schluss mit Feiern. 
-         Private Feiern sind bis 22.00 Uhr mit bis zu 25 Personen möglich, danach nur noch mit 10 Personen, wenn sie nicht aus einem Haushalt kommen. 
-         Die Polizei kontrolliert nicht im privaten Bereich, außer es kommt zu Anzeigen zum Beispiel wegen Lärmbelästigung, dann werden auch die Covid- Maßnahmen kontrolliert. 
-         Bezirkspolizeikommandant Silvester Wolsegger empfiehlt, in kleinen Kreis zu feiern und auf Feuerwerkskörper zu verzichten.