Jahreswechsel einsatzstärkste Nacht für die Polizei
von Christine Brugger
31.12.2021 3 min
Zusammenfassung & Show Notes
Zum Jahreswechsel gelten aufgrund der Pandemie auch heuer besondere Regeln:
- Die Covid 19 Schutzmaßnahmenverordnung hebt die Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte am 31. Dezember und am 1. Jänner auf.
- In der Gastronomie und Hotellerie braucht es jedoch nach wie vor einen 2G-Nachweis und um 22.00 Uhr ist Sperrstunde und Schluss mit Feiern.
- Private Feiern sind bis 22.00 Uhr mit bis zu 25 Personen möglich, danach nur noch mit 10 Personen, wenn sie nicht aus einem Haushalt kommen.
- Die Polizei kontrolliert nicht im privaten Bereich, außer es kommt zu Anzeigen zum Beispiel wegen Lärmbelästigung, dann werden auch die Covid- Maßnahmen kontrolliert.
- Bezirkspolizeikommandant Silvester Wolsegger empfiehlt, in kleinen Kreis zu feiern und auf Feuerwerkskörper zu verzichten.