Die KI Kantine - Der Podcast

Michael Busch

EU AI Act: Ab 2. August musst du KI kennzeichnen – was jetzt auf dich zukommt

Der EU AI Act wird Realität: Welche Inhalte künftig gekennzeichnet werden müssen, was als Deepfake gilt und warum Online-Shops, Unternehmen und Content-Ersteller jetzt genau hinschauen sollten.

29.07.2026 8 min

Zusammenfassung & Show Notes

Ab dem 2. August greift mit Artikel 50 des EU AI Acts die Pflicht zur Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte. Doch wer ist eigentlich betroffen? In dieser Folge erklärt Buschi die Unterschiede zwischen Anbietern und Betreibern von KI-Systemen und zeigt, warum die neuen Regeln weit mehr Unternehmen betreffen, als viele vermuten. 
Außerdem geht es um den überraschend weit gefassten Begriff des 'Deepfakes', KI-generierte Produktbilder im E-Commerce und die Frage, wann Texte gekennzeichnet werden müssen und wann nicht. Eine praxisnahe Einordnung der neuen Vorgaben inklusive Einschätzung zu möglichen Bußgeldern und den Herausforderungen für Unternehmen.

Die KI-Kantine ist ein Projekt von Michael Busch – Entwickler, Unternehmer und neugieriger Kantinenphilosoph.

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Transkript

(Transkribiert von TurboScribe. Upgrade auf Unbegrenzt, um diese Nachricht zu entfernen.) Diese Podcast-Folge über KI nutzt zusätzliche KI -generierte Stimme. Ja, Mahlzeit. Mahlzeit. Sag mal, freust du dich schon auf den 2. August? Was ist denn jetzt da schon wieder? Ab 2. August wirst du endlich nicht mehr getäuscht von der KI. Denn da tritt die neue KI-Kennzeichnungspflicht in Kraft. Aha. Das ist der Artikel 50 vom EU-AI -Act. Und der muss ab dem 2. August umgesetzt werden. Grundsätzlich geht es halt darum, dass eigentlich man mittlerweile die KI nicht mehr gut erkennen kann. Also es ist so täuschend echt, sowohl im Text, wie im Bild, wie auch im Video oder wie im Audio, dass du eigentlich nicht mehr sagen kannst, ist das jetzt menschengemacht oder KI gemacht. Dadurch droht halt eben eine Täuschungsgefahr. Und deshalb muss man halt jetzt kennzeichnen, ob es mit KI erstellt wurde. Rein rechtlich wird hier unterschieden zwischen Anbieter und Betreiber. Ich finde, die Unterscheidung ist für mich als Nicht-Juristen jetzt schon ein bisschen schwierig, weil ich die Begriffe Anbieter und Betreiber ja schon sehr bedeutungsnah empfinde. Anbieter bist du wohl, wenn du selber KI -Systeme entwickelst oder eine KI unter deinem Namen in den Betrieb bringst. Das gilt jetzt zum Beispiel auch, wenn du so auf der Webseite einen Chatbot hast, der jetzt nicht gekennzeichnet ist als ein externer Chatbot, sondern dass es eigentlich aussieht, als wäre es dein Chatbot. Dann bist du auch ein Anbieter. Und ein Betreiber bist du, wenn du halt mit KI irgendwas erstellst. Bild, Video, Text. Interessant. Es wird also höchstwahrscheinlich viel mehr Betreiber geben als Anbieter. Und klar ist auch, wenn du irgendwas als Privatperson machst, gilt diese Kennzeichnungspflicht natürlich nicht. Aber es ist schon ein schmaler Grad, finde ich. In den Gesetzestexten steht wohl, ausschließlich persönliche und nicht berufliche Tätigkeit musst du nachgehen, wenn du irgendwas in der KI generierst. Als Beispiel ist jetzt zum Beispiel eine Partyeinladung oder sowas. Aber wenn du zum Beispiel eine Firmenparty machst, Jubiläum, wir sind 25 Jahre im Geschäft, dann ist es eben nicht mehr persönlich, auch wenn es nur eine Partyeinladung ist. Und wenn du also ein sogenannter Betreiber bist, dann ist ein Begriff der, der über allem steht. Das ist der Begriff Deepfake. Und ich bin ganz überrascht gewesen, dass dieser Begriff ein Überbegriff ist. Ich habe eine genaue Vorstellung, was Deepfake ist. Und die genaue Vorstellung ist genau völlig falsch gewesen. Für mich war ein Deepfake immer ein Video oder ein Bild, eigentlich sogar nur ein Video, wo ein Gesicht verändert wurde. Zum Beispiel in ein anderes Gesicht umgetauscht wurde. Aber als Deepfake gilt eigentlich alles. Also ein durch KI erzeugtes oder manipuliertes Bild oder ein Ton oder ein Videoinhalt, der stellt dann halt Personen, Gegenstände oder Orte oder Ereignisse dar, von denen man als Betrachter nicht sofort erkennen kann, dass die nicht echt sind. Wenn du also eine Katze, die Karate durchführt, als Video zeigst, dann ist das zwar auch von KI generiert, aber es wird dich jetzt nicht so irritieren, dass du nicht genau weißt, ob diese Katze das jetzt wirklich kann oder nicht. Wenn aber der Papst im Karate Auftritt hat, dann weiß man das wiederum nicht so. Und dann musst du eben, weil das ist eine bekannte, real existierende Person, dann musst du dann eben kennzeichnen. Aha. Was ich besonders interessant fand, weil es mich ja aus dem E-Commerce auch interessiert, wenn du also ein Produktfoto hast, und das ist das Originalfoto, es ist natürlich kein Problem. Wenn du aber dieses Foto jetzt einfach nimmst und in eine Situation stellst, sprich du hast also ein Foto von einer Weinflasche, und willst diese Weinflasche jetzt auf einen schönen Tisch in einer schönen Wohnung stellen, dann ist das ein KI-Bild. Und hier ist eine Kennzeichnung erforderlich. Du musst es spätestens bei der ersten Interaktion mit einem Texthinweis kennzeichnen. Und da reicht es wohl auch nicht, wenn du dann im Text das hinschreibst, oder noch irgendwo unter AGBs oder irgendwas. Sondern es muss eigentlich direkt im generierten Content dargestellt werden. Wenn ich ehrlich bin, fühlt es sich so ein bisschen an, als hätten wir nochmal so einen neuen Cookie-Hinweis. Weil wenn du jetzt wirklich bei jedem Bild, wo du irgendwas, ich meine so ein Bild mit einer Weinflasche, und das ist doch jetzt keine Verwirrung, wenn das jetzt hinten dran ein bisschen schöner aussieht, aber ist KI-generiert, musst du Kennzeichen. Das heißt, du hast jetzt überall dann irgendwelche Icons oder sowas, es gibt ja von der EU selber so Icons, die du da hinterlegen kannst, um zu zeigen, KI-generiert. Das Gute ist, dass du das nicht rückwirkend machen musst. Also jetzt nicht sagst, okay, ich habe in den letzten 10 Jahren in meinem Shop die ganzen Bilder, oder sagen wir mal, da gab es noch keine KI, aber in den letzten 3 Jahren habe ich viele Sachen mit KI gemacht, die musst du jetzt nicht rückwirkend nochmal veröffentlichen. Aber wenn du das Bild zum Beispiel nimmst und jetzt aktiv nochmal in einem neuen Newsletter raussendest, hast du eventuell schon wieder ein Problem, wenn du es nicht gekennzeichnet hast. Interessant. Und das Thema Text ist ja nochmal eine ganz andere Baustelle. Also wenn du einen Text erzeugst oder manipulierst mit KI und das weitgehend automatisierst, das heißt, es wird jeden Tag ein KI-generierter Blogpost geschrieben, der Blogpost wird nochmal zusammengefasst und in Social Media ausgespielt. Dazu wird auch ein Bild automatisch generiert. Dann ist das zu kennzeichnen, und zwar das Bild und der Text. Wurde der Text aber vor der Veröffentlichung nochmal menschlich überprüft oder sogar redaktionell kontrolliert und übernimmt auch ein Mensch die inhaltliche Verantwortung für den Text, dann muss es nicht kennzeichnen. Auch hier ist es erst mal zu hinterfragen, was ist überhaupt eine Veröffentlichung? Wenn du es jetzt in einer kleinen Freundeskreisgruppe schreibst, sicher nicht. Aber wenn die Gruppe größer wird und das ein paar hundert Leute sind, ist es schon wieder zu überlegen. Dann ist es nicht ganz sicher, dass es nicht KI-kennzeichnungspflichtig ist. Und wenn du es kennzeichnest, dann musst du es eigentlich da oben drüber kennzeichnen. Also entweder machst du einen Banner oben drüber oder unter der Überschrift. Ich sage ja, Cookie-Banner 2.0. Und die Bußgelder, die dann aufgerufen werden können, sind knackig. Jeder kann dich ja bei der Bundesnetzagentur anzeigen, dass du da was nicht gekennzeichnet hast. Und es ist ja auch eine wettbewerbsrechtliche Verletzung. Also kannst du auch bei der Wettbewerbszentrale anzeigen. Es gibt ja solche Abmahnkanzleien, die da nichts anderes machen als solche Vergehen zu melden. Von den Deepfakes, wenn du also Persönlichkeitsrechte verletzt hast oder Datenschutzsachen, da brauchen wir gar nicht zu reden. Also Holla die Waldfee. Ich denke, da wird es jetzt anfangs noch so eine Kulanzphase geben, weil ja auch die Rechtsprechung, es gibt ja noch keine Rechtsprechung dazu, man muss es ja erstmal alles, die Stränge und so weiter mal definieren. Aber ich möchte jetzt kein Präzedenzfall sein, weil ich irgendwas gemacht habe. Ich halte mich da jetzt mal lieber übervorsichtig daran. Also übervorsichtig bei unserem Chili müssen wir nicht mehr sein, das ist langsam kalt. Können wir jetzt in Limo essen? Die KI-Kantine ist ein Projekt von Michael Busch, der auch beim nächsten Mal wieder ein frisches KI-Gericht auftischt mit einer Prise Ponz und einer Beilage Skepsis. Die KI-Kantine, hier ist die KI-Kantine.